Leben Sie ausschließlich von Ersparnissen und haben keine eigenen Einkünfte, zahlen Sie den gesetzlichen Mindestbeitrag von
Höchstens wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von
Beim Beitrag zur Krankenversicherung gibt es eine Besonderheit bei freiwillig Versicherten: Es gelten unterschiedliche Beitragssätze, je nachdem, welcher Art Ihr Einkommen ist.