StartseiteLeistungen und MitgliedschaftGut versichert in jeder LebenslageVersichert als freiwilliges MitgliedKrankenkassenbeiträge für freiwillig VersicherteIch bin freiwillig versicherter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in Elternzeit. Muss ich Beiträge zahlen?
Ich bin freiwillig versicherter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in Elternzeit. Muss ich Beiträge zahlen?
Sie sind bei uns beitragsfrei versichert, wenn Sie ohne Ihr Beschäftigungsverhältnis einen Anspruch auf Familienversicherung hätten. Trifft das nicht zu, müssen Sie Beiträge zahlen. Ihr individueller Beitrag hängt dann von Ihrem gesamten monatlichen Einkommen ab.Dabei sind die gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen für das Einkommen bei der Berechnung zu berücksichtigen.Höchstens wird Ihr Beitrag aus einem Einkommen von 5.512,50 Euro pro Monat (2025) errechnet, selbst wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden jedoch 1.248,33 Euro Einkommen pro Monat zugrunde gelegt - auch wenn Sie weniger Einkommen haben.Das Elterngeld zählt dabei nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Zur Beitragsberechnung werden zum Beispiel folgende Einnahmen herangezogen:Vermietung und Verpachtung,Kapitalvermögen, Aktien und ähnlichesUnterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss, zum Beispiel von geschiedenen Ehepartnern oder EhepartnerinnenBeiträge für freiwillig Versicherte 2025
ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung
Pflegeversicherung**
Beitragssätze
16,45 % *
3,6 %
Höchstens 5.512,50 Euro
906,81 Euro
198,45 Euro
Mindestens 1.248,33 Euro
205,35 Euro
44,94 Euro
* Inklusive TK-Zusatzbeitragssatz von 2,45 Prozent** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen: Beiträge zur Pflegeversicherung
Ehepartner oder Ehepartnerin ist nicht gesetzlich versichertSollte Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin nicht gesetzlich versichert sein (zum Beispiel privat), gibt es einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in folgendem Artikel: Ehepartner:in ist nicht gesetzlich versichert
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