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Krankenkassenbeiträge für Beschäftigte
Häufige Fragen
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der TK-Beitragssatz zur Krankenversicherung 17,05 Prozent. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 2,45 Prozent zusammen.
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Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, 7,3 Prozent. Darüber hinaus zahlt er die Hälfte des Zusatzbeitrages. Bei der TK sind dies 2025 1,225 von insgesamt 2,45 Prozent. Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen im Jahr 2025 somit jeweils 8,525 Prozent.
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Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Das betrifft zum Beispiel Personen, die Altersrente bekommen und die nebenher noch als Beschäftigte arbeiten.
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Für die Pflegeversicherung gilt aktuell ein Beitragssatz von 3,6 Prozent. Sind Sie 23 Jahre alt oder älter und haben noch keine Kinder, kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu. 
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Ihr Beitrag wird anhand der Beitragssätze der TK aus Ihrem Arbeitsentgelt errechnet. Ihr Arbeitsentgelt sind Ihr Gehalt und andere regelmäßige Zahlungen Ihres Arbeitgebers an Sie. Mehr als 5.512,50 Euro monatlich werden Ihrem Beitrag jedoch nicht zugrunde gelegt. Dieser Wert ist die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze für 2025.
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Bei pflichtversicherten Arbeitnehmer:innen berechnet der Arbeitgeber die Höhe des Beitrags und führt den Beitrag an die Krankenversicherung ab. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Meist übernimmt er diese Aufgaben auch für seine freiwillig versicherten Beschäftigten.
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