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Wie hoch ist der Beitrag für Arbeitnehmer:innen zur Pflegeversicherung? Für die Pflegeversicherung gilt aktuell ein Beitragssatz von 3,6 Prozent. Sind Sie 23 Jahre alt oder älter und haben noch keine Kinder, kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu. 
Ihr Arbeitgeber übernimmt mit 1,8 Prozent die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung. Die andere Hälfte und den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen Sie allein. Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich ihr Beitragssatz noch weiter reduzieren. Wohnen Sie in Sachsen, gilt eine andere Aufteilung. Mehr zum Thema: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in Sachsen TK-Beitragssätze im Überblick
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