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Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, 7,3 Prozent. Darüber hinaus zahlt er die Hälfte des Zusatzbeitrages. Bei der TK sind dies 2024 0,6 von insgesamt 1,2 Prozent. Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen im Jahr 2024 somit jeweils 7,9 Prozent.