Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der TK-Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,8 Prozent. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent zusammen.
Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der TK-Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,8 Prozent. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent zusammen.