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Bekommen Sie in Ihrem Freiwilligendienst Arbeitsentgelt, egal in welcher Höhe, werden Sie bei der TK als Arbeitnehmer:in versichert. Beiträge müssen Sie aber nicht zahlen. Denn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge komplett für Sie.

Weitere Details

Zum Freiwilligendienst zählt ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) , ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) oder der Bundesfreiwilligendienst. Die Art der Versicherung hängt davon ab, ob Entgelt gezahlt wird oder nicht. 

Freiwilligendienst mit Entgelt

Wird Ihnen während des Freiwilligendienstes ein Arbeitsentgelt gezahlt, werden Sie bei uns als Arbeitnehmer:in versichert. Zum Arbeitsentgelt gehören - außer beim Jugend-Freiwilligendienst im Ausland - auch Taschengeld, Fahrkostenzuschüsse oder Unterkunft und Verpflegung.

Versichern Sie sich direkt online:

TK-Mitgliedschaftsantrag

Freiwilligendienst ohne Entgelt

Wenn Sie für den Dienst nicht bezahlt werden, können Sie über Ihre Eltern familienversichert werden. Dafür müssen jedoch alle Voraussetzungen vorliegen. Außerdem ist dies nur bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres möglich. 

Sind Sie älter, müssen Sie sich gegebenenfalls selbst versichern − es sei denn, Sie sind verheiratet und können über Ihre oder Ihren Ehe- oder Lebenspartner:in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichert werden.  

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Häufige Fragen zur Familienversicherung