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Wie hoch sind meine Beiträge als Geringverdiener:in im Übergangsbereich?
Wenn Sie als Arbeitnehmer:in zwischen 603,01 und 2.000 Euro monatlich verdienen, zahlen Sie einen geringeren Arbeitnehmeranteil als Beitrag zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Dieser Einkommensbereich wird auch Übergangsbereich oder Niedriglohnbereich genannt. Bei Auszubildenden und Praktikant:innen gilt diese Regelung nicht.Für Beschäftigte im Übergangsbereich gilt der übliche allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent. Davon zahlen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber jeweils 7,3 Prozent, wenn ihr Einkommen bei 2.000 Euro monatlich liegt. Verdienen Sie weniger, ermäßigt sich Ihr Arbeitnehmeranteil nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsverfahren. Dabei gilt: Je geringer Ihr Verdienst im Übergangsbereich ist, desto mehr wird Ihr Arbeitnehmeranteil ermäßigt. Ihr Beitrag sinkt dadurch. Der Arbeitgeberanteil wird hingegen immer anhand des tatsächlichen Arbeitsentgelts berechnet.Den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz teilen Sie und Ihr Arbeitgeber sich. Bei der TK sind dies 2,69 Prozent im Jahr 2026.Berechnen Sie mit wenigen Klicks Ihren Beitrag: Midijobrechner starten
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