Ja. In diesem Fall werden die Verdienste zusammengerechnet.
Dabei gilt: Wenn Sie insgesamt - mit allen Ihren Jobs - mehr als 520 Euro monatlich verdienen, werden Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.