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Welchen Anteil am Beitrag übernimmt der Arbeitgeber? Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie, neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, derzeit also 7,3 Prozent, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, derzeit 1,8 Prozent.
Ihr eigener Anteil für die Krankenversicherung setzt sich aus der anderen Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von ebenfalls 7,3 Prozent und dem halben TK-Zusatzbeitragssatz von 1,225 Prozent zusammen.Die andere Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung von 1,8 Prozent und den Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren für die Pflegeversicherung von 0,6 Prozent zahlen Sie selbst. Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich Ihr Beitragssatz noch weiter reduzieren. Sind Sie jünger als 23 Jahre oder haben Sie Kinder, entfällt der Zuschlag.In den meisten Fällen überweist Ihr Arbeitgeber Ihre und seine Anteile an den Beiträgen direkt an die Kranken- und Pflegeversicherung.In Sachsen trägt der Arbeitgeber einen geringeren Anteil des Beitrags für die Pflegeversicherung.Mehr zum Thema: Beiträge zur Pflegeversicherung Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in Sachsen
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