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Startseite Leistungen und Mitgliedschaft Gut versichert in jeder Lebenslage Versichert als Arbeitnehmer Häufige Fragen für Arbeitnehmer Wie setzt sich mein Beitrag als Beschäftigter zusammen? Wie hoch ist der Beitragssatz?
Wie setzt sich mein Beitrag als Beschäftigter zusammen? Wie hoch ist der Beitragssatz? Ihr Beitrag als Beschäftigte setzt sich aus dem Beitrag zur Krankenversicherung und aus dem Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen. Lesen Sie hier, welche Besonderheiten es bei der Beitragszahlung gibt.
Der Beitragssatz zur KrankenversicherungIn 2025 beträgt unser Beitragssatz zur Krankenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 17,05 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 2,45 Prozent.Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitrags, also 8,525 Prozent.Der Beitragssatz zur PflegeversicherungFür die Pflegeversicherung gilt aktuell ein Beitragssatz von 3,6 Prozent. Sind Sie 23 Jahre alt oder älter und haben noch keine Kinder, kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu.Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, also 1,8 Prozent. Die andere Hälfte und den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung tragen Sie allein.Wohnen Sie in Sachsen, übernimmt Ihr Arbeitgeber nur 1,3 Prozent, also weniger als die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung. Warum das so ist, lesen Sie hier. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in Sachsen Beitrag berechnenMit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Beitrag leicht errechnen. Beitragsrechner für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
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