StartseiteLeistungen und MitgliedschaftGut versichert in jeder LebenslageVersichert in der Schulzeit und der AusbildungWie bin ich als Fachschüler:in versichert?
Wie bin ich als Fachschüler:in versichert?
Es kommt darauf an, wie alt Sie sind. Als Fachschüler:in sind Sie grundsätzlich bis zu Ihrem 25. Geburtstag über Ihre Eltern kostenlos familienversichert. Familienversichert bleibenDie Altersgrenze verlängert sich, wenn sich Ihre Ausbildung durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst verzögert hat. Nämlich um so viele Monate, wie der Dienst gedauert hat, maximal jedoch 1 Jahr.Sind Sie verheiratet oder leben in einer Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)? Dann können Sie sich über Ihre:n Ehe- oder Lebens-partner:in ohne Altersgrenze familienversichern.Mehr zum Thema: Häufige Fragen zur Familienversicherung Mitglied werdenWerden Sie TK-Mitglied, wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist.Sie werden als Fachschüler:in zu einem besonders günstigen Tarif versichert, wenn Sie eine berufsbezogene Aus- oder Weiterbildung an einer staatlich anerkannten (Berufs-) Fachschule im Vollzeitunterricht absolvieren. Dazu zählen beispielsweise Techniker-Schulen, Meister-Schulen, Schulen oder Akademien für die Bereiche Augenoptik, Gestaltung, Technik, Wirtschaft, Gesundheit oder Sozialwesen.
Monatliche Beiträge für Fachschülerinnen und Fachschüler ab 01.01.2025
Fachschüler:innen
Krankenversicherung*
Pflegeversicherung
Monatlicher Gesamtbetrag
bis 23 Jahre ohne Kind
108,33 Euro
30,78 Euro
139,11 Euro
ab 23 Jahre ohne Kind
108,33 Euro
35,91 Euro
144,24 Euro
mit mindestens 1 Kind
108,33 Euro
30,78 Euro
139,11 Euro
mit 2 Kindern unter 25 Jahre
108,33 Euro
28,64 Euro
136,97 Euro
mit 3 Kindern unter 25 Jahre
108,33 Euro
26,51 Euro
134,84 Euro
mit 4 Kindern unter 25 Jahre
108,33 Euro
24,37 Euro
132,70 Euro
mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre
108,33 Euro
22,23 Euro
130,56 Euro
* Inklusive TK-Zusatzbeitrag von 20,95 €Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden Sie freiwillig versichert. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen.
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Tipp: Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie einen Beitragszuschuss beim BAföG-Amt beantragen. Die passende Bescheinigung finden Sie hier: BAföG-Bescheinigung
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