Wenn Sie im Rahmen Ihrer gewöhnlich in Deutschland ausgeübten Selbstständigkeit vorübergehend in einem anderen EU-, EWR-Staat oder der Schweiz tätig sind, beantragen Sie bitte die Entsendebescheinigung selbst und senden sie anschließend an uns. Ab 01.01.2022 muss der Antrag elektronisch erfolgen - über die Anwendung sv.net.

Weitere Details

Neuregelung ab 2022

Ab 2022 müssen Sie oder Ihre Steuerberatung die A1-Bescheinigung für Entsendungen  in EU-, EWR- Staaten, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich elektronisch über die Anwendung sv.net beantragen Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Liegen die Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung vor, wird sie online zugestellt. Wie Sie sich registrieren und die Bescheinigung beantragen, haben wir in den folgenden Artikeln erklärt:

Registrierung ohne Betriebsnummer

Selbstständige müssen nicht extra eine Betriebsnummer beantragen, wenn sie sv.net nutzen wollen. Sie können sich ab dem 03.01.2022 in der sv.net Version 22.0.0 nach Eingabe Ihrer Firmendaten mit einem Benutzernamen und Passwort registrieren.

Den Antrag "A1 - Antrag Selbstständige" finden Sie in sv.net im Reiter "Formulare" unter "Antrags- und Bescheinigungsverfahren".

Ein Antrag über Ihr Lohnabrechnungsprogramm ist nicht möglich.