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Startseite Leistungen und Mitgliedschaft Gut versichert in jeder Lebenslage Versichert als Selbstständige Beitragssätze und Beiträge Wie hoch sind die Mindest- und Höchstbeiträge der Krankenkasse für Selbstständige?
Wie hoch sind die Mindest- und Höchstbeiträge der Krankenkasse für Selbstständige? Das hängt unter anderem davon ab, ob Sie mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind und ob Sie einen Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen müssen. Einen Überblick gibt Ihnen die folgende Tabelle im Artikel.
Übersicht Beitragssätze und Mindest- und Höchstbeiträge für Selbstständige im Jahr 2025
Krankenversicherungmit Anspruch auf KrankengeldKrankenversicherungohne Anspruch auf KrankengeldPflegeversicherung ohne ZuschlagPflegeversicherung mit Zuschlag
Beitragssätze17,05 %*16,45 %*3,6 %**4,2 %*** 
Beitragspflichtige Einnahmen pro Monatmonatliche Beiträge****monatliche Beiträge****monatliche Beiträge****monatliche Beiträge****
Höchstens 5.512,50939,89906,81198,45 €231,53 €
Mindestens 1.248,33212,84205,3544,94 €52,43 €
* Inklusive TK-Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent (2025)
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung
*** Den Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozent zahlen Kinderlose ab 23 Jahren
**** Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (2,45 Prozent) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.
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