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Gewinneinbruch Wenn Ihr Arbeitseinkommen plötzlich drastisch sinkt, können wir Ihre Beiträge senken. Lesen Sie, was ein Gewinneinbruch ist und was Sie dann tun können.
Fragen zum Gewinneinbruch
Damit Ihre Beiträge bei einem Gewinneinbruch gesenkt werden können, muss Ihr aktuell geschätztes Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel geringer sein als das Arbeitseinkommen aus Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid. Ob andere Einnahmen sich verringert haben, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, ist dafür unerheblich. 
Vollständige Antwort
Ihr reduziertes Arbeitseinkommen weisen Sie mit dem Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer nach. Falls dort Ihr voraussichtlicher Gewinn nicht explizit aufgeführt ist, reichen Sie der TK die Nachweise ein, die dem Bescheid zugrunde liegen. Aus diesen Belegen muss der Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit hervorgehen.
Vollständige Antwort
Die monatlichen Beiträge berechnen wir prozentual aus dem ermittelten beitragspflichtigen Einkommen - mindestens aus 1.318,33 Euro und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50  Euro im Monat (2026). Mehr zum Thema finden Sie in unseren häufigen Fragen für Selbstständige.
Vollständige Antwort
Wenn Sie uns den Antrag und alle Nachweise vollständig eingereicht haben, senken wir die Beiträge ab dem Folgemonat.
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Die TK legt Ihren neuen Beitrag zunächst vorläufig fest. Er gilt grundsätzlich, bis Ihnen das Finanzamt den nächsten Einkommensteuerbescheid schickt. Damit ermittelt die TK Ihre endgültigen neuen Beiträge für das betreffende Jahr.
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