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Gilt der Krankenkassen-Beitrag nach einem Gewinneinbruch für mich endgültig? Nein, die TK legt Ihren neuen Beitrag zunächst vorläufig fest. Welche Beiträge endgültig anfallen, ermittelt die TK später aus Ihrem Einkommensteuerbescheid für das maßgebliche Jahr.
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