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Wann spricht man von einem Gewinneinbruch?
Damit Ihre Beiträge bei einem Gewinneinbruch gesenkt werden können, muss Ihr aktuell geschätztes Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel geringer sein als das Arbeitseinkommen aus Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid. Ob andere Einnahmen sich verringert haben, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, ist dafür unerheblich. Folgendes Beispiel veranschaulicht, ob ein Gewinneinbruch vorliegt:Monatliche Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid 2021:Arbeitseinkommen: 3.000 EuroVermietung oder Verpachtung: 1.000 EuroMonatliche Einkünfte laut Vorauszahlungsbescheid für 2024:Arbeitseinkommen: 2.100 EuroVermietung oder Verpachtung: 1.000 EuroIn dem Beispiel können Ihre Beiträge gesenkt werden, da das aktuelle Arbeitseinkommen um 900 Euro niedriger ist als das Arbeitseinkommen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid. Es ist also um mehr als ein Viertel gesunken. Ein Viertel wären 750 Euro.
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