Die monatlichen Beiträge berechnen wir prozentual aus dem ermittelten beitragspflichtigen Einkommen - mindestens aus 1.131,67 Euro und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50  Euro im Monat (2023). Mehr zum Thema finden Sie in unseren häufigen Fragen für Selbstständige.