Die monatlichen Beiträge berechnen wir prozentual aus dem ermittelten beitragspflichtigen Einkommen - mindestens aus 1.096,67 Euro und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro im Monat (2022).
Die monatlichen Beiträge berechnen wir prozentual aus dem ermittelten beitragspflichtigen Einkommen - mindestens aus 1.096,67 Euro und höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro im Monat (2022).