Der Mindestbeitrag ergibt sich aus der "Mindesteinnahme". Das ist das Einkommen, das der Beitragsberechnung mindestens zugrunde gelegt wird - selbst wenn Sie weniger oder gar kein Einkommen haben. Für Selbstständige liegt die Mindesteinnahme bei 1.096,67 Euro im Monat (2021).
Weitere Details
Mindestbeitrag pro Monat ab 2021 | Selbstständige |
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Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld | 173,27 €* |
Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | 166,69 € * |
Pflegeversicherung | 33,45 € |
Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren | 2,74 € |
* Inklusive Zusatzbeitrag der TK von 1,2 Prozent (2021)
Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (1,2 Prozent) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.