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Als erstes wird geprüft, ob eine kostenlose Familienversicherung möglich ist. Wenn nicht, gibt es die studentische Krankenversicherung (KVdS) mit dem günstigen Studierenden-Tarif.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, kommt unter Umständen auch eine freiwillige Versicherung in Frage. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das TK-ServiceTeam unter der Telefonnummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr). 
 

Weitere Details

Voraussetzung für die Familienversicherung

  • Bis 25 Jahre, bei Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst entsprechend später
  • Höchstens 505 Euro Einkommen im Monat (zum Beispiel nebenberufliche Selbstständigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
  • Bis 538 Euro Verdienst bei Minijobs
  • Weitere Details zum Nachlesen:  Familienversicherung

Übrigens: wenn die Familienversicherung endet, dann melden wir uns rechtzeitig, um alles Weitere zu klären.

Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung

  • Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
  • Kein Anspruch auf Sachleistungen nach ausländischem Recht
  • Keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit
  • Keine vorrangige Versicherung, zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer 

Die studentische Krankenversicherung ist ausgeschlossen, wenn man

  • an einem studienvorbereitenden Sprachkurs, Studienkolleg oder an einem Propädeutikum (=Vorbereitungs- / Einführungsseminar) teilnimmt.
  • nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums ein Promotionsstudium aufnimmt.
  • ein Meisterschüler-/ oder Graduiertenstudium aufnimmt.
  • die Hochschule als Gasthörer besucht.
Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag für Studierende?