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Teilnehmer dualer Studiengänge sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Das bedeutet unter anderem, dass Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung anfallen. Die Beiträge führt Ihr Arbeitgeber zusammen mit seinem Anteil für Sie ab.

Weitere Details

Mehr zur Versicherung als Arbeitnehmer erfahren Sie unter dem folgenden Link:

Häufige Fragen für Beschäftigte