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Startseite Versicherung Gut versichert in jeder Lebenslage Krankenversichert in der Rente Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung Ich bin in der Rente pflichtversichert. Woraus muss ich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?
Ich bin in der Rente pflichtversichert. Woraus muss ich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen? Sie zahlen Beiträge aus Ihrer Rente von der Deutschen Rentenversicherung, aus Versorgungsbezügen, aus selbstständiger Arbeit und aus ausländischen Renten.
Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner pflichtversichert sind, zahlen Sie aus folgenden Einkünften Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung:aus Ihrer Rente von der Deutschen Rentenversicherungaus ausländischen Rentenaus sogenannten Versorgungsbezügen, zum BeispielBetriebsrentenPensionenRenten der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (z. B. VBL)Lebensversicherungen aus einer Direktversicherung, z. B. auch Kapitalleistungen und Kapitalabfindungen (davon wird monatlich 1/120 der Zahlung berücksichtigt, maximal für 120 Monate)Renten der Versorgungs-Einrichtungen für besondere Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte oder Architektinnen und Architektenaus nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeiten, geben Sie uns dann bitte Bescheid . Zu selbstständigen Tätigkeiten zählen auch steuerpflichtige Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder Beteiligungen.Wenn Sie weiter angestellt arbeiten, sind Sie über Ihren Arbeitgeber krankenversichert. Wann Sie Beiträge Sie aus Arbeitseinkommen zahlen, lesen Sie in dieser Zusammenstellung .Waren Sie schon vor Ihrer Rente nebenberuflich selbstständig und haben aus diesen Einkünften keine Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge gezahlt? Das ändert sich mit dem Rentenstart: Jetzt zahlen Sie daraus grundsätzlich Beiträge.Wie hoch Ihre Beiträge sind, lesen Sie unter   "Wie hoch sind meine Beiträge, wenn ich in der Rente pflichtversichert bin? Wie teile ich der TK meine Einkünfte mit?Damit wir die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnen können, schicken wir Ihnen nach der Rentenbewilligung eine Einkommensanfrage. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.Wir brauchen folgende Nachweise von Ihnen:Für Einkünfte aus einer Selbstständigkeit reicht grundsätzlich eine Kopie des Einkommensteuerbescheids.Für eine ausländische Rente brauchen wir eine Kopie des Rentenbescheids. Eine Übersicht über die ausländischen Rentenversicherungs-Träger finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.Für die gesetzliche Rente von der DRV und für Versorgungsbezüge brauchen wir keine Nachweise.Bitte informieren Sie uns über alle weiteren EinkünfteDamit wir Ihre Beiträge richtig berechnen können, informieren Sie uns am besten so früh wie möglich über alle weiteren Einkünfte neben der Rente, auch wenn sie erst später dazukommen. Das gilt für Einkünfte aus einer Selbstständigkeit und für ausländische Renten. Geben Sie uns bitte auch Bescheid, wenn sich die Höhe Ihrer weiteren Einkünfte ändert. Wir schreiben Ihnen dann, welche Nachweise wir dafür genau brauchen. 
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