Das Arbeitslosengeld II wird im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung zum 01.01.2023 in "Bürgergeld" umbenannt. Damit verbunden sind weitreichende Änderungen der Leistung. Für Ihre Versicherung bei der TK ändert sich dadurch jedoch nichts. Die Umstellung erfolgt automatisch durch die Jobcenter. Sie müssen uns nicht über die Änderung informieren.