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Startseite Leistungen und Mitgliedschaft Gut versichert in jeder Lebenslage Wenn Sie arbeitslos sind Muss ich die TK informieren, wenn ich arbeitslos werde?
Muss ich die TK informieren, wenn ich arbeitslos werde? Ja. Egal, ob Sie sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben oder nicht: Informieren Sie uns bitte, wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind schnell und einfach online:
Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist zwar dazu verpflichtet, uns das Ende Ihrer Beschäftigung zu melden - aber manchmal kommt es dabei zu Verzögerungen. Das gleiche gilt, wenn Sie zum Beispiel Arbeitslosengeld beantragen. Bis zur Entscheidung über Ihren Antrag fehlt uns diese wichtige Information.Wenn Sie keine Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten, können Sie sich unter Umständen beitragsfrei familienversichern . Wenn dafür die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen Sie sich selbst freiwillig versichern und Beiträge zahlen.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.