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In der Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld I erhalten, sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt, Sie bleiben automatisch bei der TK versichert. Die Beiträge in dieser Zeit übernimmt die Agentur für Arbeit für Sie.

Weitere Details

Erhalten Sie Bürgergeld und waren zuvor bei der TK versichert, bleiben Sie auch bei der TK versichert. Sie brauchen dafür nichts weiter zu tun; die TK erhält automatisch eine Information über den Bezug vom Jobcenter. Ihre Beiträge übernimmt das Jobcenter.

Erhalten Sie keine Leistungen von der Agentur für Arbeit, können Sie sich bei der TK freiwillig weiterversichern oder Sie haben gegebenenfalls einen Anspruch auf Familienversicherung. 

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