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Der Widerspruchs-Ausschuss ist zusammen mit anderen Ausschüssen, zum Beispiel dem Finanzausschuss und dem Sozialpolitischen Ausschuss, ein Teil des Verwaltungsrates der Techniker . Der Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungsorgan einer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser beschließt in erster Linie das Satzungsrecht und kontrolliert den Vorstand.

Wie alle Ausschüsse sind auch die 7 Widerspruchs-Ausschüsse der Techniker Krankenkasse ehrenamtlich besetzt. Jeder Widerspruchs-Ausschuss besteht aus je 2 Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber.

In regelmäßig stattfindenden Sitzungen (in der Regel einmal pro Woche) entscheiden die Mitglieder der Ausschüsse über Widersprüche gegen Entscheidungen der Techniker Krankenkasse. Jeder Fall wird unabhängig geprüft. Bei der Entscheidung werden sämtliche vorgetragenen Hinweise und Argumente der Versicherten, ärztliche Gutachten, Berichte und auch die Rahmenbedingungen des einzelnen Falls berücksichtigt. Der Ausschuss trifft während der Sitzung die Entscheidung. Hierbei ist er an die sozialrechtlichen Regelungen gebunden und kann nicht frei entscheiden. Die Entscheidung wird der oder dem Versicherten umgehend schriftlich mitgeteilt.

Nur in Einzelfällen lässt der Ausschuss einen Sachverhalt erneut prüfen, erbittet noch weitere Informationen und lässt sich den Fall in einer späteren Sitzung noch einmal vorlegen.