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78 Wochen sind die Höchstbezugsdauer von Krankengeld.  Darauf werden folgende Zeiten angerechnet:

Weitere Details

  • In denen Sie wegen derselben oder einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig waren.
  • In denen Ihr Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil Sie noch Fortzahlungen von Ihrer Agentur für Arbeit bekommen oder weil Sie während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten.