You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Zähne Zahnbehandlungen Parodontitisbehandlung: TK trägt die Kosten
Parodontitisbehandlung: TK trägt die Kosten Vor Beginn einer Parodontitisbehandlung prüfen wir, ob wir die Kosten übernehmen können. Dafür stellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen Behandlungsplan auf und reicht ihn bei uns ein. Nach unserer Kostenzusage werden die vertraglich vereinbarten und genehmigten Kosten dann direkt über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet. Wichtig: Eine erfolgreiche Behandlung setzt die aktive und intensive Mitarbeit des Patienten oder der Patientin voraus. Zähne und Zahnfleisch müssen besonders gründlich gereinigt werden. 
Vor Behandlungsbeginn informiert Sie Ihre zahnärztliche Praxis auch über eventuelle Kosten für Privatbehandlungen. Mögliche zusätzliche Leistungen, die Ihnen von der Praxis angeboten werden und die wir nicht übernehmen dürfen, sind zum Beispiel:Risikotest, um eine Parodontitis frühzeitig zu erkennenLaboruntersuchungen wie mikrobiologische Tests, Enzymtests oder DNA-AnalysenParodontitisbehandlung an ZahnimplantatenAntibiotika, welches direkt in die Zahntaschen eingelegt werdenDesinfektion der Zahnfleischtaschen mittels Laser oder OzontherapieLangzeit-DesinfektionstherapieHinweis zur professionellen Zahnreinigung:Zahnärztliche Praxen fordern häufig eine professionelle Zahnreinigung als Vorbehandlung für eine erfolgreiche Parodontitistherapie, da der vorliegende Zahnstein vor einer Behandlung entfernt sein muss. Ab dem 1. Oktober 2022 beteiligen wir uns anteilig an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Zahlt die TK die professionelle Zahnreinigung? Langfristige Nachbehandlung sichert den BehandlungserfolgNach Abschluss der aktiven Zahnfleischbehandlung können Sie über einen Zeitraum von zwei Jahren die sogenannte unterstützende Parodontitistherapie (UPT) in Anspruch nehmen. In Absprache mit Ihrer Praxis und abhängig vom Grad Ihrer Erkrankungen sind 2 bis 6 Kontrolltermine innerhalb von 2 Jahren vorgesehen. Neben der Kontrolle der Mundhygiene werden die Zähne von Biofilmen und Belägen befreit. Eine Verlängerung des 2-Jahreszeitraums ist möglich, muss aber von uns vorab genehmigt werden.Unbürokratische Behandlung bei Pflegebedarf Wenn Sie pflegebedürftig oder stark beeinträchtigt sind und die Fähigkeit der Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist, kommt eventuell eine vereinfachte bedarfsgerechte Behandlung einer Parodontitis für Sie in Frage. Sprechen Sie einfach Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt an, ob diese Regelung auf Sie zutrifft.
Mehr zum Thema: So wird die Parodontitis behandelt Parodontitis: Entstehung und Vorbeugung Zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.