Grundsätzlich ja, aber es gibt Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Hilfsmitteln und Betäubungsmitteln. Diese werden weiterhin auf dem rosafarbenen Papier-Rezept verordnet. Bei Privatrezepten bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt weiterhin ein grünes Papier-Rezept ausgehändigt.