Wird eine neue Verordnung ausgestellt, ist Ihr persönlicher Besuch weiterhin Voraussetzung. Für Folgerezepte ist dies, sofern keine ärztlichen Einwände bestehen, nicht erforderlich. Sie können den Abholcode für Folgerezepte von der Praxis direkt auf Ihr Smartphone bekommen. Erkundigen Sie sich hierzu gern bei Ihrer ärztlichen Praxis. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis entfällt damit allerdings nicht.