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Startseite Digitale Services Anträge und Bescheinigungen Vollmacht erteilen Was für Rechte übertrage ich mit einer Vollmacht?
Was für Rechte übertrage ich mit einer Vollmacht? Mit einer Vollmacht befähigen Sie eine andere Person, in Ihrem Namen mit der Krankenkasse zu kommunizieren. Das kann dazu führen, dass Sie selbst nicht mehr alle Informationen von uns erhalten.
Unser Formular zur Erteilung der Vollmacht ermöglicht es Ihnen, Befugnisse unterschiedlich tiefgreifend zu erteilen. So können Sie die Vollmachtnur für Auskünfte,zusätzlich zum Handeln (zum Beispiel Anträge einreichen) oderzudem noch für den gesamten Schriftverkehr erteilen.Auch eine Unterteilung in Kranken- und Pflegeversicherung ist möglich. PostvollmachtBitte beachten Sie: Stellen Sie die Vollmacht für den gesamten Schriftverkehr mit der TK aus, schicken wir alle Briefe an Ihren Bevollmächtigten. Sie selbst bekommen die Briefe nicht mehr zugeschickt. Wenn die bevollmächtigte Person mit Ihnen zusammenwohnt, hat die Postvollmacht keinen praktischen Nutzen.
Sofortige GültigkeitEine Postvollmacht ist keine vorsorgliche Vereinbarung für einen potenziellen Vertretungsfall in der Zukunft. Sie ist sofort (oder zum angegeben Datum auf dem Formular) wirksam und muss aktiv widerrufen werden, wenn Sie selbst wieder mit uns kommunizieren möchten.Wenn die bevollmächtigte Person mit Ihnen zusammenwohnt, hat die Postvollmacht keinen praktischen Nutzen, und Sie können auf ihre Erteilung verzichten.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.