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Mit einer Vollmacht befähigen Sie eine andere Person, in Ihrem Namen mit der Krankenkasse zu kommunizieren. Das kann dazu führen, dass Sie selbst nicht mehr alle Informationen von uns erhalten.

Weitere Details

Unser Formular zur Erteilung der Vollmacht ermöglicht es Ihnen, Befugnisse unterschiedlich tiefgreifend zu erteilen. So können Sie die Vollmacht

  • nur für Auskünfte,
  • zusätzlich zum Handeln (zum Beispiel Anträge einreichen) oder
  • zudem noch für den gesamten Schriftverkehr erteilen.

Auch eine Unterteilung in Kranken- und Pflegeversicherung ist möglich. 

Postvollmacht

Bitte beachten Sie: Stellen Sie die Vollmacht für den gesamten Schriftverkehr mit der TK aus, schicken wir alle Briefe an Ihren Bevollmächtigten. Sie selbst bekommen die Briefe nicht mehr zugeschickt. Wenn die bevollmächtigte Person mit Ihnen zusammenwohnt, hat die Postvollmacht keinen praktischen Nutzen.

Sofortige Gültigkeit

Eine Postvollmacht ist keine vorsorgliche Vereinbarung für einen potenziellen Vertretungsfall in der Zukunft. Sie ist sofort (oder zum angegeben Datum auf dem Formular) wirksam und muss aktiv widerrufen werden, wenn Sie selbst wieder mit uns kommunizieren möchten.