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Sie können prinzipiell jeder Person eine Vollmacht ausstellen, nicht nur Familienangehörigen. Ebenso können Sie grundsätzlich mehrere Personen bevollmächtigen. Allerdings sollte nur eine Person für den Schriftgut-Empfang vorgesehen sein.

Weitere Details

Die bevollmächtigte Person sollte grundsätzlich volljährig sein, damit diese Person Sie auch uneingeschränkt vertreten kann. Mindestens sollte die Person jedoch beschränkt geschäftsfähig sein, da geschäftsunfähige Personen keine wirksamen Willenserklärungen abgeben können. Bitte bedenken Sie, welche Verantwortung Sie einer minderjährigen Person mit der Bevollmächtigung möglicherweise aufbürden.