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Eine Vollmacht ist - wenn nicht anders angegeben - zeitlich unbegrenzt, also auch über den Tod hinaus, gültig. Sie brauchen dies also nicht gesondert zu erklären. Sie gilt entsprechend weiter, bis eventuelle Erben sie widerrufen. Ein Widerruf ist natürlich auch zu Lebzeiten jederzeit möglich.

Weitere Details

Die Gültigkeit der Vollmacht beginnt normalerweise sofort, wenn sie bei der TK eingeht. Sie können jedoch auch einen späteren Gültigkeitsbeginn festlegen.

Wenn Sie lediglich eine vorübergehende Bevollmächtigung benötigen (zum Beispiel während eines Auslandssemesters), müssen Sie die Vollmacht im Anschluss an diese Zeit individuell widerrufen - oder Sie befristen diese gleich bei der Erteilung.