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Eine Vollmacht ist - wenn nicht anders angegeben - zeitlich unbegrenzt, also auch über den Tod hinaus, gültig. Sie gilt also weiter, bis eventuelle Erben sie widerrufen. Ein Widerruf ist natürlich auch zu Lebzeiten jederzeit möglich.

Wenn Sie lediglich eine vorübergehende Bevollmächtigung benötigen (zum Beispiel während eines Auslandssemesters), müssen Sie die Vollmacht im Anschluss an diese Zeit individuell widerrufen - oder Sie befristen diese gleich bei der Erteilung.