You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Digitale Services Kostenerstattungen
Kostenerstattung Wenn Sie sich Kosten von uns erstatten lassen möchten, bieten wir Ihnen in vielen Fällen bequeme Online-Services. Quittungen und Rezepte zu erstattungsfähigen Gesundheitsleistungen können Sie jederzeit über "Meine TK" hochladen. Nutzen Sie dafür den jeweiligen Online-Service, dann haben Sie im Handumdrehen Ihr Geld zurück.
Kosten online erstatten lassen
Arzneimittel - Rechnung einreichen Behandlung im Ausland - Rechnung einreichen Fahrkosten vorab beantragen Fahrkosten - Erstattung beantragen Gesundheitskurs - Teilnahmebescheinigung einreichen Impfungen - Rechnung einreichen Osteopathische Behandlung - Rechnung einreichen Professionelle Zahnreinigung - Rechnung einreichen Selbstgewählte Kostenerstattung - Rechnung einreichen Stromkosten für Hilfsmittel - Zuschuss beantragen Zahnersatz - Rechnung einreichen
Häufige Fragen zur Kostenerstattung
Für Online- und Präsenz-Kurse übernehmen wir 80 Prozent der Kursgebühren bis zu einem maximalen Zuschuss von 150 Euro für einen Einzelkurs und 300 Euro für einen Kombinationskurs. TK-Kurse, die Sie ebenfalls über die Gesundheitskurssuche finden, erstatten wir in voller Höhe.
Vollständige Antwort
Die Kosten für das ärztliche Honorar erstatten wir Ihnen vollständig, für den Impfstoff zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro. Ihre Zuzahlung wird durch die TK beim Erstattungsbetrag in Abzug gebracht.
Vollständige Antwort
Ja, wir erstatten TK-Versicherten ab zwölf Jahren die Kosten für viele alternative Arzneimittel, die apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind. Wir übernehmen für diese Medikamente bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr.
Vollständige Antwort
Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. 
Vollständige Antwort
An dem medizinisch notwendigen Zahnersatz, wie Zahnkronen, Brücken oder Prothesen, beteiligen wir uns mit einem festen Zuschuss. Die regelmäßige Teilnahme an den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen "belohnen" wir mit einem höheren Zuschuss.
Vollständige Antwort
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.