You can also use our website in English -

change to English version

Wenn Sie schon immer, aber mindestens seit 30 Jahren bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, bleiben Sie in der Rente  pflichtversichert . Ganz gleich, wie Sie versichert waren - familienversichert oder als Mitglied. Ob Sie z. B. über einen Arbeitgeber, über die Agentur für Arbeit oder freiwillig versichert waren, spielt keine Rolle.

Weitere Details

Waren Sie nicht durchgängig gesetzlich versichert? Dann prüfen wir, ob Sie die sogenannte "Vorversicherungszeit" erfüllen und daher pflichtversichert werden können.

Wann ist die Vorversicherungszeit erfüllt?

Dafür ist die 2. Hälfte der Zeit vom Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag wichtig. Wenn Sie mindestens 90 Prozent dieser Zeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, erfüllen Sie Ihre Vorversicherungszeit. Dabei ist es ganz gleich, ob Sie in dieser Zeit pflicht-, familien- oder freiwillig versichert waren.

Kinder zählen zusätzlich

Für jedes Kind werden noch 3 Jahre Vorversicherungszeit dazugerechnet. Als Kinder gelten leibliche Kinder, auch wenn sie zur Adoption freigegeben wurden, Pflegekinder und unter bestimmten Voraussetzungen Adoptiv- und Stiefkinder.

Tipp: Falls Sie fürchten, die Vorversicherungszeit nicht zusammen zu bekommen, erwähnen Sie Ihre Kinder im Rentenantrag noch einmal gesondert.

Ein Beispiel, wie die Vorversicherungszeit für die Rente berechnet wird:

  • Sie haben 40 Jahre lang gearbeitet.
  • Für die Prüfung sind deshalb die letzten 20 Jahre vor Ihrem Rentenantrag entscheidend.
  • In dieser Zeit waren Sie 16 Jahre über ein Familienmitglied familienversichert. Außerdem haben Sie 1 Kind. Sie haben also eine Vorversicherungszeit von 19 Jahren.
  • 90 Prozent von 20 Jahren wären 18 Jahre. Mit 19 Jahren Vorversicherungszeit liegen Sie also darüber.
  • Ergebnis: Sie werden pflichtversichert.