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Wer zu Hause krank im Bett liegt, wird sie zu schätzen wissen: Die Online-Videosprechstunde. Sie ist mittlerweile eine kassenärztliche Regelleistung. Sie können sie also auch auf Gesundheitskarte erhalten. Ob, wann und wem eine Praxis eine ärztliche Videosprechstunde statt eines persönlichen Arzttermins anbietet, liegt im ärztlichen Ermessen. Das bedeutet, dass der Arzt oder die Ärztin für den jeweiligen Anlass und die jeweilige Person die Videosprechstunde für ausreichend und sachgerecht halten muss. Eine Verpflichtung für den Arzt oder die Ärztin, eine Videosprechstunde anzubieten, gibt es nicht. 

Wer darf eine Videosprechstunde anbieten? 

Im Prinzip können alle Arztgruppen Videosprechstunden anbieten, die unmittelbar eigene Kontakte mit Patientinnen und Patienten haben.

Wer darf nicht teilnehmen? 

Arztgruppen, die ohnehin nicht direkt von Patientinnen und Patienten in Anspruch genommen werden können, dürfen keine Videosprechstunde anbieten. Das sind Ärztinnen und Ärzte aus folgenden Gruppen: 

  • Labormedizin
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Radiologie
  • Strahlentherapie

Krankschreibung per Videosprechstunde möglich 

Natürlich lässt sich nicht alles per Videosprechstunde erledigen. Für viele diagnostische Untersuchungen, etwa ein EKG, und für viele Therapien ist nach wie vor ein Besuch in der Praxis erforderlich. Aber selbst eine Krankschreibung ist mittlerweile im Rahmen einer Videosprechstunde möglich, wenn der Arzt oder die Ärztin sich trotzdem einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten machen kann und die Erkrankung dies nicht ausschließt.

Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist allerdings grundsätzlich auf maximal sieben Kalendertage begrenzt. Ist der Patient oder die Patientin noch unbekannt, sind es maximal drei Tage. 

Wie funktioniert die Online-Videosprechstunde?

Für die Videosprechstunde brauchen Sie die Technik, die Sie auch sonst für Videocalls nutzen: Computer, Tablet oder Smartphone mit BildschirmDisplay, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher und eine Internetverbindung. Die technische Verbindung läuft über einen Videodienstanbieter, den die Praxis beauftragt. Er muss besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Damit wird sichergestellt, dass alles, was Sie mit dem Arzt oder der Ärztin besprechen, keinem Dritten zugänglich ist. Vor Beginn werden Sie über die datenschutzrechtlichen Bedingungen informiert. So ist es zum Beispiel verboten, das Gespräch aufzuzeichnen oder zu filmen.

Wenn Sie mit der Arztpraxis ein Termin für die Videosprechstunde vereinbaren, erhalten Sie von der Praxis die Internetadresse und den Einwahlcode für die Videosprechstunde. Zu Beginn wird der Arzt oder die Ärztin Ihre Identität anhand der per Videotelefonie vorgelegten elektronischen Gesundheitskarte (eGK) prüfen. Er oder sie nimmt dann einige Daten der elektronischen Gesundheitskarte auf oder erfragt sie bei Ihnen. Falls Sie aus der laufenden Behandlung oder einer Behandlung im Vorquartal noch nicht persönlich bekannt sind, werden Sie gebeten, Ihren  Versicherungsschutz mündlich zu bestätigen. 

Wer übernimmt die Kosten?

Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte rechnen ihr Honorar für die Online-Videosprechstunde  direkt mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab - so wie bei einer Behandlung in der Praxis auch. Dazu benötigen sie die wie vorstehend beschrieben erhobenen Versichertendaten. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.  

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