You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite TK-Mitglied werden Wann sind Studierende versicherungspflichtig?
Wann sind Studierende versicherungspflichtig? Nach dem 25. Lebensjahr besteht eine Versicherungspflicht für Studierende - Sie müssen sich von diesem Zeitpunkt an selbst versichern. Nur mit der Bescheinigung der Krankenversicherung ist es möglich, sich an einer Hochschule einzuschreiben. Von da an bleibt die Versicherung für Studierende bis zum Ende des letzten Semesters nach der Exmatrikulation bestehen. 
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.