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Muss ich bei einem Wechsel zur TK eine Kündigungsfrist einhalten?
Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate und gilt für alle Pflicht- und freiwillige Versicherten.Ein Wechsel ist zurzeit erst nach zwölf Monaten Kassenzugehörigkeit möglich.
Informationen zu Kündigungsfristen und zum Sonderkündigungsrecht finden Sie unter: Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht
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