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Startseite Pflegeversicherung Antrag stellen und Pflegegrad erhalten Wie schnell wird der Pflegegrad festgestellt?
Wie schnell wird der Pflegegrad festgestellt? In der Regel dauert es höchstens 25 Arbeitstage (5 Wochen), bis wir Ihnen nach dem Pflegeantrag Ihren Pflegegrad übermitteln. Keine Sorge: Die nötige Unterstützung im Alltag, zum Beispiel durch einen Pflegedienst, können Sie schon in Anspruch nehmen, bevor der Pflegegrad feststeht. Sie gehen dann in Vorleistung und sobald Sie den Pflegegrad haben, übernehmen wir die Kosten rückwirkend.
Ablauf: So wird die Pflegebedürftigkeit festgestelltDie Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist im Zuge der Pflegereform 2023 weiter vereinfacht worden. Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Schritte dabei wichtig und welche Zeiträume realistisch sind.1. Pflegeantrag stellenDamit wir Sie als Ihre Pflegeversicherung unterstützen können, stellen Sie zuerst den Pflegeantrag bei uns. Das können Sie oder bevollmächtigte Personen für Sie zum Beispiel online erledigen: Pflegeantrag online stellen 2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Sobald wir Ihren Pflegeantrag bekommen haben, beauftragen wir den Medizinischen Dienst damit, den Pflegegrad festzustellen. Der Medizinische Dienst wird sich zeitnah bei Ihnen melden und einen Termin zur Begutachtung vereinbaren. Lesen Sie auch, wie der Medizinische Dienst einen Pflegegrad ermittelt .3. Festlegung des PflegegradsSpätestens 25 Arbeitstage (5 Wochen) nach Ihrem Antrag informieren wir Sie in der Regel, ob und wenn ja welchen Pflegegrad Sie haben. Das gilt für Erstanträge und für Anträge auf Höherstufung, wenn Sie ambulant zuhause versorgt werden, oder wenn Sie Pflegegrad 1 haben und stationär im Pflegeheim versorgt werden.Schneller geht es bei Eilanträgen mit einer sogenannten "verkürzten Begutachtungsfrist". Das ist dann der Fall, wenn der Pflegeantrag von einer Klinik (auch Reha) gestellt wurde: In solchen Fällen teilen wir Ihnen den Pflegegrad innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen mit.Weitere Details zu den gelten Fristen bei Erst-, Folge- und Eilanträgen finden Sie am Ende dieses Artikels.Keine Nachteile durch lange FristenAuch wenn die Festlegung des Pflegegrads länger dauert: Ihnen als pflegebedürftige Person entstehen dadurch in keinem Fall Nachteile. Sobald Sie oder eine angehörige Person pflegebedürftig werden, können Sie sich sofort um die nötigen Leistungen kümmern (zum Beispiel einen Pflegedienst buchen). In seltenen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass der ermittelte Pflegegrad niedriger ist als zuvor eventuell angenommen, oder dass der Antrag abgelehnt wird. Besprechen Sie das bitte mit den jeweiligen Dienstleistern (zum Beispiel mit Pflegediensten), um Nachteile zu vermeiden.
Sollten wir Sie ausnahmsweise später als 25 Tage nach Eingang des Antrags über den festgesetzten Pflegegrad informieren, zahlen wir Ihnen außerdem zusätzlich 70 Euro pro Woche. Diese überweisen wir Ihnen automatisch nach der Prüfung der Fristüberschreitung.
Sonderfall "Eilanträge"Sind Sie stationär im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung, und wird von dort aus ein Pflegeantrag für Sie gestellt, um die Pflege in Ihrem Zuhause nach der Entlassung sicherzustellen, ist das ein "Eilantrag". Nach Eingang Ihres Antrages gilt dann eine Frist von 5 Arbeitstagen, innerhalb derer eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst stattfinden muss. Gleiches gilt auch, wenn Sie sich in einem Hospiz befinden oder ambulant palliativ versorgt werden.Befinden Sie sich zu Hause und hat Ihre Pflegeperson Pflegezeit oder Familienpflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt, handelt es sich ebenfalls um einen Eilantrag. In diesen Fällen muss die Begutachtung innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen.Sonderfall "Fristverlängerungen"Es gibt Situationen, in denen sich die Frist für die Festsetzung des Pflegegrads verlängern kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie selbst einen geplanten Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst aus persönlichen Gründen verschieben. Gleiches gilt, wenn Sie nach dem bereits gestellten Pflegeantrag eine Behandlung im Krankenhaus oder in der Reha beginnen. In diesen Fällen kann sich die Mitteilung des Pflegegrads durch uns verzögern. Während der Verzögerung (zum Beispiel Krankenhausaufenthalt, Urlaub) bzw. nach einer Terminabsage wird die Frist "pausiert". Nach jeder Verzögerung hat der Medizinische Dienst zusätzliche 15 Tage Zeit, um den Termin neu zu planen. Die Frist läuft anschließend weiter. Je nach Anzahl und Länge der Verzögerungen verschiebt sich das Fristende nach hinten.Gut zu wissen: Es kann sein, dass die Frist durch mehrere Verzögerungen unterbrochen wird. Damit der Medizinische Dienst Sie schnellstmöglich begutachten kann, ist es wichtig, ihm relevante Informationen mitzuteilen. Dazu gehören neben Terminabsagen auch Krankenhausentlassungen oder Wechsel Ihres AufenthaltsortsFristen für PflegeversicherungenAls Pflegeversicherung sind wir verpflichtet, folgende Fristen bei der Bearbeitung von Pflegeanträgen einzuhalten.
Art des PflegeantragsGeltende Fristen für Pflegeversicherungen bis zur Mitteilung des Pflegegrads
Erstantrag25 Arbeitstage
Höherstufungsantrag bei ambulanter Versorgung oder Pflegegrad 1 und stationärer Versorgung25 Arbeitstage
Eilanträge durch Klinik (auch Reha und Hospiz) während stationären Aufenthalts, oder palliative Versorgung zuhause5 Arbeitstage
Eilanträge bei häuslicher Versorgung und gleichzeitiger Pflegezeit oder Familienpflegezeit der Betreuungsperson10 Arbeitstage
 
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