Sollten wir Sie ausnahmsweise später als 25 Tage nach Eingang des Antrags über den festgesetzten Pflegegrad informieren, zahlen wir Ihnen außerdem zusätzlich 70 Euro pro Woche. Diese überweisen wir Ihnen automatisch nach der Prüfung der Fristüberschreitung.
| Art des Pflegeantrags | Geltende Fristen für Pflegeversicherungen bis zur Mitteilung des Pflegegrads |
|---|---|
| Erstantrag | 25 Arbeitstage |
| Höherstufungsantrag bei ambulanter Versorgung oder Pflegegrad 1 und stationärer Versorgung | 25 Arbeitstage |
| Eilanträge durch Klinik (auch Reha und Hospiz) während stationären Aufenthalts, oder palliative Versorgung zuhause | 5 Arbeitstage |
| Eilanträge bei häuslicher Versorgung und gleichzeitiger Pflegezeit oder Familienpflegezeit der Betreuungsperson | 10 Arbeitstage |