Sollten wir Sie ausnahmsweise später als 25 Tage nach Eingang des Antrags über den festgesetzten Pflegegrad informieren, erhalten Sie außerdem zusätzliche Zahlungen (70 Euro pro Woche). Diese werden automatisch nach der Prüfung der Fristüberschreitung an Sie überwiesen.
Sollten wir Sie ausnahmsweise später als 25 Tage nach Eingang des Antrags über den festgesetzten Pflegegrad informieren, erhalten Sie außerdem zusätzliche Zahlungen (70 Euro pro Woche). Diese werden automatisch nach der Prüfung der Fristüberschreitung an Sie überwiesen.