Wenn Sie pflegebedürftig sind, unterstützen wir Sie mit den Leistungen der Pflegeversicherung. Was Pflegebedürftigkeit bedeutet, ist genau festgelegt.
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Pflegebedürftig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Selbstständigkeit oder in bestimmten Fähigkeiten beeinträchtigt ist und daher Hilfe von Anderen benötigt. Die Beeinträchtigungen können körperlicher, kognitiver oder psychischer Art sein. Laut Gesetz muss die Pflegebedürftigkeit in einer bestimmten Schwere und für voraussichtlich mindestens sechs Monate - also "auf Dauer" - vorliegen.
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Nutzen Sie dafür unseren Onlineantrag zur Pflegeversicherung oder rufen Sie uns unter 040 - 460 66 16 00 an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Den Antrag können auch von Ihnen bevollmächtigte Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte für Sie stellen.
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Sofern sich Ihr Zustand seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Am einfachsten geht das online mit unserem Pflege-Antrag.
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Wenn Sie einen Pflege-Antrag gestellt haben, prüft der Medizinische Dienst für uns, wie pflegebedürftig Sie sind: Was fällt Ihnen schwer, wobei brauchen Sie Hilfe und was können Sie allein? Das Ergebnis wird in Punkten gemessen - je pflegebedürftiger Sie sind, desto mehr Punkte gibt es. Daraus ergibt sich Ihr Pflegegrad.
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Wir empfehlen Ihnen, dass ein Angehöriger, eine Angehörige oder eine Pflegeperson bei diesem Termin dabei ist. Diese Person kann dem Gutachter oder der Gutachterin wichtige Hinweise zur Pflegesituation geben. Folgende Tipps sowie eine Checkliste helfen Ihnen bei der Vorbereitung.
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In der Regel dauert es höchstens 25 Arbeitstage (5 Wochen), bis wir Ihnen nach dem Pflegeantrag Ihren Pflegegrad übermitteln. Keine Sorge: Die nötige Unterstützung im Alltag, zum Beispiel durch einen Pflegedienst, können Sie schon in Anspruch nehmen, bevor der Pflegegrad feststeht. Sie bezahlen zunächst den Pflegedienst. Sobald Sie den Pflegegrad haben, übernehmen wir die Kosten rückwirkend.
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Nachdem Sie den Antrag auf Pflegeleistungen gestellt und Ihren Pflegegrad erhalten haben, können Sie aus verschiedenen Leistungen auswählen.
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Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 1 auf einen Blick.
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Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 2 auf einen Blick.
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Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 3 auf einen Blick.
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Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 4 auf einen Blick.
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Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen die Leistungen der TK-Pflegeversicherung für den Pflegegrad 5 auf einen Blick.
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