StartseitePflegeversicherungAntrag stellen und Pflegegrad erhaltenWann bekomme ich Pflegeleistungen?
Wann bekomme ich Pflegeleistungen?
Wenn Sie pflegebedürftig sind, unterstützen wir Sie mit den Leistungen der Pflegeversicherung. Was Pflegebedürftigkeit bedeutet, ist genau festgelegt.Als pflegebedürftig gilt, wer gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen nicht mehr selbstständig alleine bewältigen kann. Die körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen müssen dauerhaft vorliegen, mindestens aber für voraussichtlich sechs Monate. Brauchen Sie nur für kurze Zeit Hilfe, beispielsweise aufgrund eines Unfalls, gelten Sie nicht als pflegebedürftig. Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegraden abgebildet. Um herauszufinden, welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt, besucht Sie ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (MD), früher MDK, zu Hause.
Sie benötigen nur kurzfristig oder weniger als sechs Monate Hilfe? Dann könnte die häusliche Krankenpflege für Sie eine gute Lösung sein.
Mehr zum Thema: Antrag auf Pflegeleistungen stellen So ermittelt der Medizinische Dienst den Pflegegrad Pflegeleistungen erhalten Sie ab dem Tag der AntragstellungWenn die Voraussetzungen vorliegen, bewilligen wir die Leistungen grundsätzlich ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben - also unter Umständen auch rückwirkend. Je nach Pflegegrad und der Art, wie Sie die Pflege organisieren, ergeben sich die konkreten Leistungen, die Sie erhalten.Bearbeitungszeiten, die die TK-Pflegeversicherung und der Medizinische Dienst für den Antrag benötigen, gehen dadurch nicht zu Ihren Lasten.Die Höherstufung Ihres Pflegegrades können Sie beantragen, wenn sich Ihr Zustand seit der letzten Begutachtung erheblich verschlechtert hat.
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