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Hospiz- und Palliativ-Versorgung Ambulante und stationäre Palliativversorgung unterstützen Sie dabei, Ihre letzte Lebensphase weitgehend selbst zu bestimmen.
Hospiz- oder Palliativ-Versorgung?
Der TK-Hospizlotse unterstützt Sie bei der Suche nach einem Anbieter. Ebenfalls helfen kann Ihnen beispielsweise der Arzt oder die Ärztin, der oder die die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verordnet hat, oder der Sozialdienst eines Krankenhauses.
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Eine Hospiz- und Palliativversorgung ist meist mit vielen Fragen verbunden. Von großer Bedeutung ist neben der Wahl der möglichen Leistungen auch die Auswahl geeigneter ambulanter oder stationärer Dienste, um bis zuletzt ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie ausführlich informiert sind. Mit der Hospiz- und Palliativberatung unterstützt die TK Sie und auf Ihren Wunsch auch Ihre Angehörigen dabei.
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Hospiz-Versorgung
Die TK übernimmt die Kosten, wenn ein Patient stationär im Hospiz aufgenommen wird. TK-Versicherte zahlen nur eventuelle Zusatzleistungen wie Telefon- oder Fernsehanschluss.
 
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Wenn eine Ärztin oder ein Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt, verläuft die Verlegung in ein Hospiz in der Regel unkompliziert. Die TK benötigt die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung um alles in die Wege zu leiten. Die leider unerlässlichen Formalitäten im Zusammenhang mit dem Hospizantrag werden von der TK unbemerkt im Hintergrund erledigt.
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Der TK-Hospizlotse unterstützt Sie bei der Suche nach einem Anbieter. Ebenfalls helfen kann Ihnen beispielsweise der Arzt oder die Ärztin, der oder die die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) verordnet hat, oder der Sozialdienst eines Krankenhauses.
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Spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV)
Die SAPV (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) ist eine besondere palliativmedizinische und -pflegerische Versorgungsform. Schwerstkranken Menschen soll in ihrer häuslichen Umgebung ein würdiges und selbstbestimmtes Lebensende ermöglicht werden.
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Wesentliche Voraussetzung ist eine begründete ärztliche Einschätzung. Diese wird in der Regel vom behandelnden Arzt oder der Ärztin auf einem vereinbarten Vordruck (Verordnung) erstellt.
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In der Regel müssen Sie nur die SAPV-Verordnung unterschreiben und an das von Ihnen gewählte Palliativ-Care-Team (PCT) weiterleiten. Grundsätzlich setzt sich dann das PCT direkt mit der TK in Verbindung. Sie müssen sich mit der Beantragung nicht belasten. Die Bearbeitung durch die TK läuft ganz unbürokratisch ab. 
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Die SAPV kann im häuslichen Umfeld des schwerstkranken Menschen oder seiner Familie, aber auch zum Beispiel in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, den erforderlichen ärztlichen Teil der SAPV-Leistung in einem stationären Hospiz durchzuführen.
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Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) fallen für Sie kein Eigenanteil und keine Zuzahlung an. Die TK trägt die Kosten der Versorgung.
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