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PflegezeitPlötzlicher Pflegefall in der Familie? Wir bieten Berufstätigen finanzielle Unterstützung in akuten Pflegesituationen. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten.
Fragen zu Pflegezeiten
Sie pflegen einen nahen Angehörigen? Dann haben Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Akutsituationen Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage unbezahlte Freistellung pro Kalenderjahr, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Pflege-Unterstützungsgeld soll Ihren Verdienstausfall während der kurzfristigen Arbeitsverhinderung zumindest teilweise ausgleichen.
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Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat sich auch der Kreis der nahen Angehörigen erweitert. Neben Eltern, Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern sind dies zum Beispiel auch die Schwiegereltern oder Schwägerinnen und Schwager. Alle nahen Angehörigen haben wir im Folgenden aufgelistet.
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Ihr zu pflegender Angehöriger oder Ihre Angehörige benötigt längerfristig Ihre Pflege und Unterstützung? Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit. Das heißt, Sie können sich bis zu 24 Monate lang von einem Teil Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit freistellen lassen.
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Wenn zehn Tage nicht reichen, können Sie sich im Rahmen einer Pflegezeit auch teilweise oder vollständig für bis zu sechs Monate vom Job freistellen lassen. Für Betriebe von mindestens 15 Mitarbeitern besteht ein gesetzlicher Anspruch. Bei kleineren Betrieben können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
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Das ist davon abhängig, wie Sie vor der Pflegezeit versichert waren. Eine Übersicht finden Sie im Folgenden.
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