StartseitePflegeversicherungLeistungen für PflegendeMehr Rente für pflegende Angehörige und private Pflegepersonen
Mehr Rente für pflegende Angehörige und private Pflegepersonen
Wenn Sie ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person pflegen, zahlt die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person Sozialversicherungsbeiträge für Sie. Sie können mehr Rente bekommen und sind bei Unfällen sowie Arbeitslosigkeit abgesichert. Damit Sie als Pflegeperson diese sogenannte soziale Sicherung erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mehr dazu lesen Sie hier.
Voraussetzungen für soziale SicherungSie bekommen von der TK-Pflegeversicherung Leistungen zur sozialen Sicherung, wenn alle der folgenden Punkte erfüllt sind:Sie pflegen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrads 2 oder höher in ihrer häuslichen Umgebung.Die pflegebedürftige Person ist TK-versichert. Sie selbst müssen nicht TK-versichert sein.Ihre Pflegetätigkeit dauert mindestens 10 Stunden an wenigstens 2 Tagen pro Woche.Sie pflegen voraussichtlich mehr als 2 Monate. Sie erhalten für die Pflegetätigkeit keinen Lohn. Die gepflegte Person darf Ihnen allerdings das Pflegegeld weiterleiten, das wir ihr zahlen.Damit wir Ihren Anspruch auf soziale Leistung prüfen können, schicken Sie uns bitte den ausgefüllten Fragebogen. Die Adresse ist schon eingetragen.Fragebogen zur sozialen Sicherung für Pflegende
PDF, 1.6 MB, Downloadzeit: eine SekundeGegen Unfälle versichertErfüllen pflegende Angehörige oder private Pflegepersonen die genannten Voraussetzungen, sind sie während der Pflegetätigkeit unfallversichert. Das heißt, sie sind beitragsfrei bei Unfällen während der Pflege versichert.Das betrifft beispielsweise Arbeiten im Haushalt oder das Waschen und Umziehen der pflegebedürftigen Person. Auch auf Wegen, die mit der Pflege zusammenhängen, sind Pflegepersonen beitragsfrei unfallversichert. Hier sind zum Beispiel Fahrten zur pflegebedürftigen Person gemeint sowie Fahrten zur Praxis oder zum Einkaufen. Übrigens: Wenn Sie Anspruch auf soziale Sicherung haben, brauchen Sie keinen gesonderten Antrag bei der Unfallversicherung zu stellen. Sollten Sie einen Unfall haben, geben Sie bitte bei der ärztlichen Behandlung an, dass dieser während Ihrer Pflegetätigkeit passiert ist. Außerdem muss der Unfall innerhalb von 3 Tagen der Unfallversicherung gemeldet werden. Mehr dazu finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung .Wann bekommen Pflegepersonen mehr Rente?Pflegepersonen müssen wegen ihrer Pflegetätigkeit beruflich oft kürzertreten. Damit das keinen negativen Einfluss auf ihre Rente hat, zahlt die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person einen monatlichen Beitrag an die Rentenversicherung der Pflegeperson. Dadurch können Pflegepersonen mehr Rente bekommen.Pflegepersonen dürfen zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sein. Außerdem gilt:Pflegepersonen dürfen die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.Wenn sie diese erreicht haben, dürfen sie noch keine Altersvollrente beziehen.Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Altersteilrente erhalten, eine sogenannte Flexirente. Diese gilt nicht als Altersvollrente. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei Ihrem Rententräger.Wie hoch die monatlichen Beiträge sind, die wir an die Rentenversicherung zahlen, hängt unter anderem vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Auch deren bezogene Leistungsart ist entscheidend.
HintergrundBeiträge zur Rentenversicherung für Pflegende
Hinweis: Die Zeit der Pflege gilt als Beitragszeit für den Rentenanspruch. Sie bekommen die Rente später von der Deutschen Rentenversicherung - als ganz normale Altersrente, nicht als extra Rente für die Pflege.
Gut aufbewahren: Meldebescheinigung zur Rentenversicherung Als Pflegeperson bekommen Sie von uns automatisch eine Meldebescheinigung. Davon gibt es drei Arten: die Jahresmeldung, die "Abmeldung Beschäftigungsende" und die "Storno-Meldung". Bitte bewahren Sie diese als Beleg für Ihre Rentenunterlagen auf. In der Meldebescheinigung sehen Sie, welche "beitragspflichtigen Einnahmen" wir Ihrer Rentenversicherung gemeldet haben. So werden Ihre persönlichen RentenpunkteIhrem Rentenkonto gutgeschrieben. Praktisch: Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Rentenbeiträge, die durch die Pflegeversicherung an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden, müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.Hinweis zum Rechtskreis: Bei Meldungen ab dem 1. Januar 2025 ist kein Rechtskreis mehr angegeben, da die Rechengrößen ab 2025 bundesweit einheitlich sind. Nur für Zeiträume davor wird noch "West" oder "Ost" angegeben, je nach dem wo die pflegebedürftige Person wohnt.
Pflegepersonen haben durch die Pflege keine Einnahmen. Daher orientieren wir uns bei der Berechnung der Renten- und Arbeitslosenbeiträge an fiktiven beitragspflichtigen Einnahmen. Grundlage dafür ist ein gesetzlich festgelegter Betrag. Er wird jährlich von der Bundesregierung angepasst. Unsere Beiträge richten sich außerdem nachdem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.der Art der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung.dem Anteil Ihrer Pflege am Gesamtpflege-Umfang. Pflegen mehrere Pflegepersonen dieselbe Person, werden die Beiträge prozentual nach dem Anteil der Pflege am Gesamtpflege-Umfang aufgeteilt.Wir melden die beitragspflichtigen Einnahmen an den Rentenversicherungsträger. Als Pflegeperson müssen Sie sich um nichts kümmern.In der Meldebescheinigung zur Rentenversicherung werden die beitragspflichtigen Einnahmen als Summe für den gesamten Meldezeitraum angegeben.
Diese bekommen Sie im 1. Quartal, wenn Sie als Pflegeperson am 31. Dezember des Vorjahrs Ansprüche auf Rentenversicherungs-Beiträge hatten. Wenn Sie im Vorjahr Ansprüche hatten, aber nicht mehr am 31. Dezember, haben Sie schon eine "Abmeldung" bekommen.
Die Abmeldung bezieht sich auf Ihre Tätigkeit als Pflegeperson. Sie bekommen eine Abmeldung, wenn die Pflege endet oder unterbrochen ist. In dieser Zeit zahlen wir keine Rentenversicherungs-Beiträge für Sie. Das gilt auch, wenn Sie die pflegebedürftige Person zum Beispiel täglich im Krankenhaus besuchen. Beispiele für Unterbrechungen der Pflege:Die pflegebedürftige Person ist länger als 28 Tage in einem Krankenhaus oder einer stationären Reha-Einrichtung.Die pflegebedürftige Person ist in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung.Die pflegebedürftige Person bekommt kein Pflegegeld mehr.Sie, als Pflegeperson, sind im Kalenderjahr wegen eines Urlaubs länger als 8 Wochen nicht als Pflegeperson tätig.
Weitere Informationen: Pflegereform - Änderungen bei der Ersatz- und Kurzzeitpflege Wichtig: Sobald der Krankenhaus-Aufenthalt, die Kurzzeit- oder die Ersatzpflege beendet ist, zahlen wir automatisch weiter. Das steht dann in der nächsten Meldung oder Abmeldung. Haben Sie eine Abmeldung erhalten, obwohl die pflegebedürftige Person zum Beispiel nur kurzzeitig im Krankenhaus war? Dann kann es sein, dass wir zum Meldezeitpunkt nichts über die Krankenhausentlassung wussten. Sobald uns die Entlassung mitgeteilt wird, korrigieren wir die Meldung. Sie müssen nichts weiter tun.
Sie bekommen eine Storno-Meldung, wenn sich rückwirkend etwas geändert hat, aber bereits Beiträge gezahlt wurden. Beispiele für Storno-Gründe:rückwirkende Änderung des Pflegegradsrückwirkende Änderung der LeistungsartEs wird rückwirkend eine weitere Pflegeperson bei uns angegeben.Ein Krankenhaus-Aufenthalt oder ein Aufenthalt in einer stationären Reha-Einrichtung der pflegebedürftigen Person war nicht länger als 28 Tage und wurde rückwirkend korrigiert.Aus diesen Gründen zahlen wir für Sie höhere oder niedrigere Rentenversicherungs-Beiträge. Wenn sich die Beiträge ändern, müssen wir zunächst die bisherigen Beiträge stornieren. Werden weiterhin Beiträge gezahlt, sehen Sie das in Ihrer nächsten Meldung.
Wann bekommen Pflegepersonen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung?Manche pflegende Angehörige und private Pflegepersonen kündigen ihren Job, um sich vollständig der Pflege zu widmen. Auch hier unterstützen wir und zahlen für die Pflegeperson Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens Leistungen des Pflegegrads 2 erhalten. Die Pflegetätigkeit muss mindestens 10 Stunden an 2 Tagen die Woche umfassen. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Sie haben unmittelbar (nicht mehr als einen Monat) vor der Pflegetätigkeit Leistungen der Arbeitsförderung bezogen oder waren davor in Ihrem Arbeitsverhältnis versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung.Sie sind während der Pflegetätigkeit nicht anderweitig versicherungspflichtig, beispielsweise wegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, oder beziehen Leistungen der Arbeitsförderung.Der Beitragssatz liegt 2025 bei 2,6 Prozent. Die beitragspflichtigen Einnahmen betragen 1.872,50 Euro.Monatlicher Beitrag 2025 zur Arbeitslosenversicherung für Pflegende
Pflegegrad
Beitragshöhe
2 bis 5
48,69 Euro
Damit wir prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, schicken Sie bitte den folgenden Fragebogen ausgefüllt an uns zurück.Fragebogen zur sozialen Sicherung für Pflegende
PDF, 1.6 MB, Downloadzeit: eine SekundeWann habe ich keinen Anspruch auf soziale Sicherung?Bestimmte Tätigkeiten oder eine von vornherein begrenzte Pflegedauer können dazu führen, dass kein Anspruch auf soziale Absicherung besteht:Berufsmäßige Pflegekräfte, wie Mitarbeitende einer Pflegeeinrichtung, haben keinen Anspruch auf diese Unterstützung. Sie sind bereits im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit sozial abgesichert.Jugendliche im Freiwilligen Sozialen Jahr, die eine Pflegetätigkeit ausüben, zählen ebenfalls nicht dazu. Wenn bei Aufnahme einer Pflegetätigkeit bereits feststeht, dass sie nicht länger als 2 Monate ausgeübt wird, besteht ebenfalls keine Möglichkeit der sozialen Absicherung.
Die TK verwendet Cookies, um Ihnen einen sicheren und komfortablen Website-Besuch zu ermöglichen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und der Übersicht der Cookies auf tk.de . Dort können Sie Ihre Einstellungen jederzeit nachträglich anpassen.
Details anzeigenDetails ausblenden
Sicherheit (erforderlich)
Wir authentifizieren Sie für einen sicheren Login, gewährleisten eine optimale Funktionalität der Website und speichern Ihre Cookie-Einstellungen.
Funktion
Wir stellen die Website auf allen Geräten optimal dar und erfahren, wie Besucher unsere Seite nutzen, um sie stetig zu verbessern.
Marketing
Wir möchten die Wirtschaftlichkeit unserer Werbemaßnahmen dauerhaft optimieren, indem wir den Erfolg unserer Kampagnen messen, Ihnen möglichst relevante Informationen anzeigen und verhindern, dass Ihnen wiederholt dieselben Werbeanzeigen angezeigt werden.
Dienste
Wir bieten vereinzelt Dienste von anderen Unternehmen (Dritten) an, wie z.B. Google Maps für Kartenansichten oder YouTube für die Anzeige von Videos. Wenn diese Cookies deaktiviert sind, können diese Inhalte nicht angezeigt werden.
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.