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Ambulant betreute Wohngruppen Die Alternative zur Pflege daheim oder in einer Pflege-Einrichtung kann eine ambulant betreute Wohngemeinschaft sein. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können wir Ihnen einen monatlichen Zuschuss zahlen, den sogenannten Wohngruppenzuschlag.
Häufige Fragen
Eine ambulant betreute Wohngruppe ist eine Wohngemeinschaft von mindestens 3 und höchstens 12 Personen. Mindestens 3 Personen erhalten Leistungen von der Pflegeversicherung. Sie ist eine mögliche Wohnform für Menschen, die nicht mehr allein im eigenen Haushalt leben können oder möchten. 
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Für eine ambulant betreute Wohngruppe gibt es einige Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit wir Sie mit einem Zuschuss unterstützen können. 
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Sie erhalten 224 Euro monatlich zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen wie zum Beispiel Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. 
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Bitte rufen Sie uns unter 040 - 460 66 16 00 an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Ein Zuschuss ist möglich, wenn die Wohngruppe alle formalen Voraussetzungen erfüllt.
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