StartseitePflegeversicherungPflegeleistungen und PflegegradeAmbulant betreute WohngruppenWelche Voraussetzungen müssen für einen Wohngruppenzuschlag für ambulante Wohngruppen erfüllt sein?
Welche Voraussetzungen müssen für einen Wohngruppenzuschlag für ambulante Wohngruppen erfüllt sein?
Für eine ambulant betreute Wohngruppe gibt es einige Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit wir Sie mit einem Zuschuss unterstützen können. Sie haben mindestens den Pflegegrad 1.Sie leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung und organisieren auch die pflegerische Versorgung gemeinschaftlich..In der Wohngruppe ist mindestens eine von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragte Person tätig, die organisatorische, verwaltende und betreuende Aufgaben hat. Sie übernimmt nicht die pflegerische Versorgung. In Ihrer Wohngruppe wohnen regelmäßig insgesamt mindestens 3, maximal 12 Pflegebedürftige. Mindestens 3 Bewohnerinnen oder Bewohner erhalten entweder Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Kombinationsleistung oder den Entlastungsbetrag.In der Wohngruppe werden keine Leistungen wie bei einer voll- und teilstationären Pflege angeboten. Die Versorgung kann auch durch die aktive Einbindung der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen sichergestellt werden. Hierüber hat der Anbieter die Pflegebedürftigen vor deren Einzug hinzuweisen.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.