| Heutige Leistung | Das ist geplant |
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| Pflegegeld (bei selbst organisierter Pflege); Verhinderungspflege, Verbrauchshilfsmittel | Entlastungsbudget: Pflegebedürftige stellen damit die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung selbst sicher. Das gilt auch bei geplanter Abwesenheit einer Pflegeperson. Verbrauchshilfsmittel sind ebenfalls aus diesem Budget zu finanzieren. Es wird in den ersten 3 Monaten nach erstmaligem Erhalt des Pflegegrades 2 oder 3 zu 50 Prozent ausgezahlt. |
| Pflegesachleistungen (Pflege durch einen Pflegedienst) | Sachleistungsbudget: Mit diesem Budget wird die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst finanziert. Die bisherige Umwidmung von bis zu 40 Prozent des monatlichen Anspruchs auf Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsangebote entfällt. |
| Entlastungsbetrag (Anerkannte Unterstützungsangebote für den Alltag, Nachbarschaftshilfe) | Sozialraumbudget: Es darf nur noch für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Nicht genutztes Budget verfällt am Jahresende. Berechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5. Der Leistungsbetrag soll erhöht und altersabhängig ausgezahlt werden (unter 25 Jahre = 300 Euro, über 25 Jahre = 175 statt 131 Euro). |
| Gemeinsamer Jahresbetrag aus Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege | Überbrückungsbudget für akute Notsituationen entweder als stationäre Kurzzeitpflege oder als ambulante Pflegesachleistung. Ohne Notsituation soll bei Abwesenheit der Pflegeperson das Entlastungsbudget (siehe oben) verwendet werden. |