StartseitePflegeversicherungPflegeleistungen und PflegegradeZu Hause gepflegtEntlastungsbetrag in der PflegeWie rechne ich Leistungen zur Entlastung ab?
Wie rechne ich Leistungen zur Entlastung ab?
Wenn Sie Hilfe von einem Pflegedienst oder einem anderen Anbieter bekommen, zahlen Sie die Leistungen erst selbst und schicken uns dann die Rechnung, damit wir die Erstattung prüfen können.Quittungen und Rechnungen können Sie uns online als
Nachricht an die TK oder postalisch an diese Adresse senden:Techniker Krankenkasse 20902 HamburgSonderfall NachbarschaftshilfeWenn Sie Nachbarschaftshilfe bekommen, muss die helfende Person erst genehmigt werden. Das geschieht entweder durch uns oder - je nach Bundesland - durch eine andere Institution oder eine andere Pflegekasse. In einigen Bundesländern muss diese Genehmigung nach einigen Jahren erneuert werden.Sobald Sie Nachbarschaftshilfe bekommen haben, bezahlen Sie sie auch erst selbst und lassen sich die Zahlung quittieren. Die Quittung reichen Sie uns dann auf den beiden oben genannten Wegen ein (postalisch oder online). Auf dieser Quittung müssen folgende Angaben stehen:das Datum der Betreuungdie Stundenzahl der Unterstützungdie Höhe der Aufwandsentschädigung pro Stundeder gezahlte BetragIhre Unterschriftdie Unterschrift Ihrer NachbarschaftshilfeRechnungsvordruck für den EntlastungsbetragUm Entlastungsbeträge für Leistungen aus der Nachbarschaftshilfe erstattet zu bekommen, können Sie diesen Rechnungsvordruck nutzen. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben zurück, dann prüfen wir die Möglichkeit einer Kostenerstattung.Rechnungsvordruck für Entlastungsleistungen
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