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Kann ich meine Ansprüche auf den Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr noch nutzen?
Ja, Sie können nicht genutzte Entlastungsbeträge mehrere Monate lang ansparen. Nicht genutzte Entlastungsbeträge können Sie aus dem Vorjahr noch für Leistungen bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch nehmen.Beispiel: Sie reichen im August eine Abrechnung für Leistungen aus dem März bei uns ein. Sie haben noch Ansprüche aus dem Vorjahr, sodass wir die Rechnung für die Leistung aus März mit dem Vorjahresbudget erstatten.
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