Um Leistungen zu bekommen, die Sie mit dem Entlastungsbetrag bezahlen können, suchen Sie sich zuerst einen Anbieter. Auf pflegelotse.de finden Sie Pflege- und Betreuungsdienste sowie andere Anbieter in Ihrer Nähe.
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Damit wir Kosten durch den Entlastungsbetrag erstatten, brauchen anbietende Dienste eine Zulassung. Das können Pflegedienste und andere professionelle Dienste sein, die nach Landesrecht anerkannt sind, etwa z. B. für Unterstützung im Haushalt.
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Wenn Sie Hilfe von einem Pflegedienst oder einem anderen Anbieter bekommen, zahlen Sie die Leistungen erst selbst und schicken uns dann die Rechnung, damit wir die Erstattung prüfen können.
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Der Entlastungsbetrag umfasst 131 Euro im Monat, die Menschen in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 1 für verschiedene Leistungen verwenden dürfen. Wir können Ihnen den Betrag nicht direkt überweisen. Stattdessen brauchen wir von Ihnen die Rechnung über ein anerkanntes Angebot, die wir erstatten.
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Der Entlastungsbetrag ist ein Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen. Dieses soll die Selbstständigkeit stärken und alle an der Pflege beteiligten Personen entlasten. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen genutzt werden.
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Wenn Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben und zuhause gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Sie können die Leistungen einfach nutzen. Die Erstattung der Rechnung prüfen wir.
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Damit wir Kosten durch den Entlastungsbetrag erstatten, brauchen anbietende Dienste eine Zulassung. Das können Pflegedienste und andere professionelle Dienste sein, die nach Landesrecht anerkannt sind, etwa z. B. für Unterstützung im Haushalt.
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Um Leistungen zu bekommen, die Sie mit dem Entlastungsbetrag bezahlen können, suchen Sie sich zuerst einen Anbieter. Auf pflegelotse.de finden Sie Pflege- und Betreuungsdienste sowie andere Anbieter in Ihrer Nähe.
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Nachbarschaftshilfe bedeutet, dass eine ehrenamtliche Person Sie unterstützt oder Ihre Pflegeperson entlastet. Wenn Sie eine Aufwandsentschädigung bezahlen, erstatten wir Ihnen das mit dem Entlastungsbetrag. Dafür muss Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland möglich sein und die ehrenamtliche Person die Voraussetzungen erfüllen.
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Wenn Sie Hilfe von einem Pflegedienst oder einem anderen Anbieter bekommen, zahlen Sie die Leistungen erst selbst und schicken uns dann die Rechnung, damit wir die Erstattung prüfen können.
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Ja, Sie können einen höheren Entlastungsbetrag als 131 Euro monatlich bekommen, wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben. Dann können Sie bis zu 40 Prozent des Betrags, der Ihnen für Pflegesachleistungen zur Verfügung steht, stattdessen für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Das nennt sich "Umwandlungsanspruch" und wirkt sich darauf aus, wie viel Pflegegeld Sie bekommen. Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst haben Vorrang vor dem Umwandlungsanspruch.
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