You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Pflegeversicherung Pflegeleistungen und Pflegegrade Zu Hause gepflegt Entlastungsbetrag in der Pflege Was ist Nachbarschaftshilfe?
Was ist Nachbarschaftshilfe? Nachbarschaftshilfe bedeutet, dass eine ehrenamtliche Person Sie unterstützt oder Ihre an der Pflege beteiligten Personen entlastet. Wenn Sie eine Aufwandsentschädigung bezahlen, erstatten wir das mit dem Entlastungsbetrag, sofern Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland möglich ist und die ehrenamtliche Person die Voraussetzungen erfüllt.
Menschen, die Nachbarschaftshilfe leisten, müssen von einer Stelle in Ihrem Bundesland oder der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfende anerkannt sein. Die Möglichkeit von Nachbarschaftshilfe und die Voraussetzung dafür legt jedes Bundesland selbst fest. 
Nachbarschaftshilfe in den Bundesländern
BundeslandInformationen zur Nachbarschaftshilfe
Baden-WürttembergNachbarschaftshilfe ist möglich.Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Voraussetzungen:Nachbarschaftshelfendesind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person tätig.sind volljährig oder bei Einwilligung der Sorgeberechtigten mind. 16 Jahre alt.bestätigen, dass sie die zur Verfügung gestellten Informationen über den Einsatz als einzelhelfende Person zur Kenntnis genommen haben .betreuen maximal 2 Personen gleichzeitig.Weitere Informationen für Einzelhelfende sowie die entsprechenden Unterlagen für die Registrierung bei der Pflegekasse finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg:
Anerkennung von Einzelhelfenden 
BayernNachbarschaftshilfe ist nicht vorgesehen.Doch es gibt eine landesrechtliche Möglichkeit zur Anerkennung von "Ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen". Die Anerkennung erfolgt durch die Regionale Fachstellen für Demenz und Pflege
 
Weitere Angebote und Informationen finden Sie hier:Unterstützung im Alltag - Bayern
BerlinNachbarschaftshilfe ist möglich. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Voraussetzungen: Nachbarschaftshelfendebesuchen einen Grundkurs zur Nachbarschaftshilfe von mindestens 6 Stunden (je 60 Minuten) oder einen Pflegekurs oder weisen entsprechende Kenntnisse nach - beispielsweise aus beruflicher Erfahrung.besuchen eine Infoveranstaltung für Nachbarschaftshilfe (120 Minuten).sind volljährig.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person tätig.sind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.unterstützen maximal 2 Personen gleichzeitig.erhalten eine Aufwandsentschädigung von höchstens 8 Euro pro Stunde.besuchen regelmäßig alle 3 Jahre eine Infoveranstaltung oder einen anerkannten Pflegekurs (mindestens 90 Minuten).reichen das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Selbsterklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in Berlin" ein.Weitere Informationen, Formulare für die Registrierung und Schulungsangebote finden Sie hier: Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung Ist die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können. Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
BrandenburgIn Brandenburg gibt es keine Nachbarschaftshilfe.
BremenIn Bremen gibt es keine Nachbarschaftshilfe.
HamburgNachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig für die Anerkennung der Nachbarschaftshelfenden ist die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg: DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V.
Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg
Hoheluftchaussee 145
20253 Hamburg
HessenNachbarschaftshilfe ist möglich. Die Anerkennung erfolgt durch den Magistrat der kreisfreien Städte und den Kreisausschuss der Landkreise. Informationen und zuständige Institutionen finden Sie bei der Nachbarschaftshilfe Hessen: Nachbarschaftshilfe in Hessen Zuständige Behörden nach der Pflegeunterstützungsverordnung
Mecklenburg-VorpommernNachbarschaftshilfe ist möglich. Informationen und Unterstützung bei der Registrierung erfolgt durch Pflegestützpunkte. Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe finden Sie hier: Pflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern - Nachbarschaftshilfe
NiedersachsenNachbarschaftshelfendesind mindestens 16 Jahre alt.sind mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert.Sind nicht ihre Pflegeperson und leben nicht mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt.Bestätigen, dass sie Fachkraft sind oder eine Schulung oder einen Pflegekurs der Pflegekassen absolviert haben.erhalten eine Aufwandsentschädigung, die 85 % des gesetzlichen Mindestlohns nicht überschreitet.Weitere Informationen sowie das Bestätigungsformular für die Pflegekasse finden Sie hier:Nachbarschaftshilfe in NiedersachsenIst die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können: Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
Nordrhein-WestfalenNachbarschaftshilfe ist möglich. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Voraussetzungen: Nachbarschaftshelfendeunterstützen ehrenamtlich (kein Beschäftigungsverhältnis, keine Selbstständigkeit).sind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person tätig.sind durch einen Pflegekurs qualifiziert oder bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Servicestellen zur Nachbarschaftshilfe kennen.Weitere Informationen sowie eine Mustererklärung für die Registrierung bei der Pflegekasse finden Sie hier:Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen Ist die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können: Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
Rheinland-PfalzNachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig für die Anerkennung ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Referat 24 Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
 Weitere Informationen zu Voraussetzungen und einen Informationsfilm finden Sie hier: Mini-Angebote in der Hauswirtschaft in Rheinland-Pfalz
SaarlandNachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig für die Anerkennung ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
 Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Nachbarschaftshilfe im Saarland finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe im Saarland
SachsenNachbarschaftshilfe ist möglich. Die Anerkennung erfolgt über die Pflegekasse des Nachbarschaftshelfenden. Voraussetzungen: Nachbarschaftshelfendesind volljährig.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson beim Pflegebedürftigen im Einsatzsind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.haben einen anerkannten Nachbarschaftshelferkurs absolviert.unterstützen die pflegebedürftige Person maximal 40 Stunden pro Kalendermonat.erhalten maximal eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde.haben einen angemessenen Versicherungsschutz (Ausnahme: wird eine Aufwandsentschädigung von maximal 5 Euro pro Stunde, ist keine Versicherung erforderlich, da die Sammelhaftpflicht- und Sammelunfallversicherung des Freistaates Sachsen gilt).weisen nach 3 Jahren die Teilnahme an einem Aufbaukurs Nachbarschaftshilfe nach.reichen die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete "Erklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen für Nachbarschaftshilfe" ein.Weitere Informationen und das Formular zur Erklärung der Anerkennungsvoraussetzungen finden Sie hier: Pflegenetz Sachsen Ist die nachbarschaftshelfende Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können. Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
Sachsen-AnhaltNachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig für die Registrierung ist die Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt: Breitscheidstr. 51
39114 Magdeburg
 Weitere Informationen, Voraussetzungen und Schulungsangebote finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinNachbarschaftshilfe ist möglich. Zuständig für die Registrierung ist das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein: Steinmetzstr. 1-11
24534 Neumünster
 Weitere Informationen, Voraussetzungen und das Formular zur Registrierung finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe in Schleswig-Holstein
ThüringenNachbarschaftshilfe ist möglich. Die Anerkennung erfolgt über die Pflegekasse der oder des Nachbarschaftshelfenden. Voraussetzungen: Nachbarschaftshelfendesind volljährig.wohnen innerhalb eines engen Umkreises um den Wohnort der pflegebedürftigen Person, aber nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person im Einsatz.sind nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.haben einen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs absolviert.unterstützen die pflegebedürftige Person maximal 40 Stunden pro Monat.erhalten eine Aufwandsentschädigung von maximal 10 Euro pro Stunde.sind ausreichend gegen Sach- und Personenschäden versichert.Ist die nachbarschaftshelfende Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können: Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.