| Baden-Württemberg | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Voraussetzungen:
Nachbarschaftshelfendesind volljährig oder bei Einwilligung der Sorgeberechtigten mind. 16 Jahre alt.sind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person tätig.bestätigen, dass sie die zur Verfügung gestellten Informationen über den Einsatz als einzelhelfende Person zur Kenntnis genommen haben.betreuen maximal 2 Personen gleichzeitig. Weitere Informationen für Einzelhelfende sowie die entsprechenden Unterlagen für die Registrierung bei der Pflegekasse finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg:Anerkennung von Einzelhelfenden |
| Bayern | Nachbarschaftshilfe ist nicht vorgesehen.
Doch es gibt eine landesrechtliche Möglichkeit zur Anerkennung von "Ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen".
Die Anerkennung erfolgt durch die Regionale Fachstellen für Demenz und Pflege Weitere Angebote und Informationen finden Sie hier: Unterstützung im Alltag - Bayern |
| Berlin | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Voraussetzungen:
Nachbarschaftshelfendesind volljährig.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person tätig.sind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.unterstützen max. 2 Personen gleichzeitig.erhalten eine Aufwandsentschädigung von höchstens 8 Euro pro Stunde.besuchen regelmäßig alle 3 Jahre eine Infoveranstaltung oder einen anerkannten Pflegekurs (mind. 90 Minuten).reichen das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Selbsterklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in Berlin" ein. Weitere Voraussetzungen: Grundkurs "Nachbarschaftshilfe" von mind. 6 Stunden (je 60 Minuten)
oderPflegekurs nach § 45 Sozialgesetzbuch XI + Informationsveranstaltung (2 Stunden)
oderKenntnisse in der Versorgung von Pflegebedürftigen durch eine Ausbildung in der Pflege/Sozialarbeit + Informationsveranstaltung (2 Stunden) Weitere Informationen, Formulare für die Registrierung und Schulungsangebote finden Sie hier: Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung Ist die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können.
Techniker Krankenkasse 20902 Hamburg |
| Brandenburg | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Zuständig für die Registrierung:
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Lipezker Straße 45 Haus 5 03048 Cottbus
Weitere Informationen, Voraussetzungen und das Formular zur Registrierung finden Sie hier:nachbarschaftshilfe-brandenburg.de |
| Bremen | In Bremen gibt es keine Nachbarschaftshilfe. |
| Hamburg | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Zuständig für die Anerkennung der Nachbarschaftshelfenden ist die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg
DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V. Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg Hoheluftchaussee 145 20253 Hamburg |
| Hessen | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Die Anerkennung erfolgt durch den Magistrat der kreisfreien Städte und den Kreisausschuss der Landkreise.
Informationen und zuständige Institutionen finden Sie bei der Nachbarschaftshilfe Hessen:
Nachbarschaftshilfe in Hessen
Zuständige Behörden nach der Pflegeunterstützungsverordnung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Informationen und Unterstützung bei der Registrierung erfolgt durch Pflegestützpunkte.
Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe - Regierungsportal M-V
Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe finden Sie hier: Pflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern - Nachbarschaftshilfe |
| Niedersachsen | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Voraussetzungen:
Nachbarschaftshelfendesind mind. 16 Jahre alt.sind mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert.sind nicht ihre Pflegeperson und leben nicht mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt.bestätigen, dass sie Fachkraft sind oder eine Schulung oder einen Pflegekurs der Pflegekassen absolviert haben.erhalten eine Aufwandsentschädigung, die 85 % des gesetzlichen Mindestlohns nicht überschreitet. Weitere Informationen sowie das Bestätigungsformular für die Pflegekasse finden Sie hier:Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen
Ist die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können:
Techniker Krankenkasse 20902 Hamburg |
| Nordrhein-Westfalen | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Voraussetzungen:
Nachbarschaftshelfendeunterstützen ehrenamtlich (kein Beschäftigungsverhältnis, keine Selbstständigkeit).sind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person tätig.sind durch einen Pflegekurs qualifiziert oder bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Servicestellen zur Nachbarschaftshilfe kennen. Weitere Informationen sowie eine Mustererklärung für die Registrierung bei der Pflegekasse finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen
Ist die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können:
Techniker Krankenkasse 20902 Hamburg |
| Rheinland-Pfalz | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Zuständig für die Anerkennung:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Referat 24 Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Weitere Informationen zu Voraussetzungen und einen Informationsfilm finden Sie hier: Mini-Angebote in der Hauswirtschaft in Rheinland-Pfalz |
| Saarland | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Zuständig für die Anerkennung:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken
Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Nachbarschaftshilfe im Saarland finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe im Saarland |
| Sachsen | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Die Anerkennung erfolgt über die Pflegekasse des Nachbarschaftshelfenden.
Voraussetzungen:
Nachbarschaftshelfendesind volljährig.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson beim Pflegebedürftigen im Einsatzsind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.haben einen anerkannten Nachbarschaftshelfer-Kurs absolviert.unterstützen die pflegebedürftige Person maximal 40 Stunden pro Kalendermonat.erhalten max. eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde.haben einen angemessenen Versicherungsschutz (Ausnahme: bei Aufwandsentschädigung von max. 5 Euro pro Stunde, ist keine Versicherung erforderlich, da die Sammelhaftpflicht- und Sammelunfallversicherung des Freistaates Sachsen gilt).weisen nach 3 Jahren die Teilnahme an einem Aufbaukurs für Nachbarschaftshilfe nach.reichen die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete "Erklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen für Nachbarschaftshilfe" ein. Weitere Informationen und das Formular zur Erklärung der Anerkennungsvoraussetzungen finden Sie hier: Pflegenetz Sachsen
Ist die nachbarschaftshelfende Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können.
Techniker Krankenkasse 20902 Hamburg |
| Sachsen-Anhalt | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Zuständig für die Registrierung:
Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt Breitscheidstr. 51 39114 Magdeburg
Weitere Informationen, Voraussetzungen und Schulungsangebote finden Sie hier: Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Zuständig für die Registrierung:
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Steinmetzstr. 1-11 24534 Neumünster
Weitere Informationen, Voraussetzungen und das Formular zur Registrierung finden Sie hier: schleswig-holstein.de - Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Informationen für Nachbarschaftshelfer*innen |
| Thüringen | Nachbarschaftshilfe ist möglich.
Die Anerkennung erfolgt über die Pflegekasse der oder des Nachbarschaftshelfenden.
Voraussetzungen:
Nachbarschaftshelfendesind volljährig.wohnen innerhalb eines engen Umkreises um den Wohnort der pflegebedürftigen Person, aber nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person im Einsatz.sind nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.haben einen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs absolviert.unterstützen die pflegebedürftige Person max. 40 Stunden pro Monat.erhalten eine Aufwandsentschädigung von max. 10 Euro pro Stunde.sind ausreichend gegen Sach- und Personenschäden versichert. Ist die nachbarschaftshelfende Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können:
Techniker Krankenkasse 20902 Hamburg |