You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Pflegeversicherung Pflegeleistungen und Pflegegrade Zu Hause gepflegt Entlastungsbetrag in der Pflege Was ist Nachbarschaftshilfe?
Was ist Nachbarschaftshilfe? Nachbarschaftshilfe bedeutet, dass eine ehrenamtliche Person Sie unterstützt oder Ihre Pflegeperson entlastet. Wenn Sie eine Aufwandsentschädigung bezahlen, erstatten wir Ihnen das mit dem Entlastungsbetrag. Dafür muss Nachbarschaftshilfe in Ihrem Bundesland möglich sein und die ehrenamtliche Person die Voraussetzungen erfüllen.
Menschen, die Nachbarschaftshilfe leisten, müssen von einer Stelle in Ihrem Bundesland oder der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfende anerkannt sein. Die Möglichkeit von Nachbarschaftshilfe und die Voraussetzung dafür legt jedes Bundesland selbst fest. 
Nachbarschaftshilfe in den Bundesländern
BundeslandInformationen zur Nachbarschaftshilfe
Baden-WürttembergNachbarschaftshilfe ist möglich.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Voraussetzungen:

Nachbarschaftshelfende
sind volljährig oder bei Einwilligung der Sorgeberechtigten mind. 16 Jahre alt.sind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person tätig.bestätigen, dass sie die zur Verfügung gestellten Informationen über den Einsatz als einzelhelfende Person zur Kenntnis genommen haben.betreuen maximal 2 Personen gleichzeitig.
Weitere Informationen für Einzelhelfende sowie die entsprechenden Unterlagen für die Registrierung bei der Pflegekasse finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg:
Anerkennung von Einzelhelfenden 
BayernNachbarschaftshilfe ist nicht vorgesehen.

Doch es gibt eine landesrechtliche Möglichkeit zur Anerkennung von "Ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen". 

Die Anerkennung erfolgt durch die Regionale Fachstellen für Demenz und Pflege
 
Weitere Angebote und Informationen finden Sie hier:
Unterstützung im Alltag - Bayern
BerlinNachbarschaftshilfe ist möglich.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Voraussetzungen:

Nachbarschaftshelfende
sind volljährig.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person tätig.sind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.unterstützen max. 2 Personen gleichzeitig.erhalten eine Aufwandsentschädigung von höchstens 8 Euro pro Stunde.besuchen regelmäßig alle 3 Jahre eine Infoveranstaltung oder einen anerkannten Pflegekurs (mind. 90 Minuten).reichen das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Selbsterklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in Berlin" ein.
Weitere Voraussetzungen:
 
Grundkurs "Nachbarschaftshilfe" von mind. 6 Stunden (je 60 Minuten)

oder
Pflegekurs nach § 45 Sozialgesetzbuch XI + Informationsveranstaltung (2 Stunden)

oder
Kenntnisse in der Versorgung von Pflegebedürftigen durch eine Ausbildung in der Pflege/Sozialarbeit + Informationsveranstaltung (2 Stunden)
 
Weitere Informationen, Formulare für die Registrierung und Schulungsangebote finden Sie hier: 
Kompetenzzentrum Pflegeunterstützung
 Ist die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können.

Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
BrandenburgNachbarschaftshilfe ist möglich.

Zuständig für die Registrierung:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Lipezker Straße 45
Haus 5
03048 Cottbus

Weitere Informationen, Voraussetzungen und das Formular zur Registrierung finden Sie hier:
nachbarschaftshilfe-brandenburg.de
BremenIn Bremen gibt es keine Nachbarschaftshilfe.
HamburgNachbarschaftshilfe ist möglich.

Zuständig für die Anerkennung der Nachbarschaftshelfenden ist die Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg

DRK-Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V.
Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg
Hoheluftchaussee 145
20253 Hamburg
HessenNachbarschaftshilfe ist möglich.

Die Anerkennung erfolgt durch den Magistrat der kreisfreien Städte und den Kreisausschuss der Landkreise.

Informationen und zuständige Institutionen finden Sie bei der Nachbarschaftshilfe Hessen:

Nachbarschaftshilfe in Hessen

Zuständige Behörden nach der Pflegeunterstützungsverordnung
Mecklenburg-VorpommernNachbarschaftshilfe ist möglich.

Informationen und Unterstützung bei der Registrierung erfolgt durch Pflegestützpunkte.

Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe finden Sie hier:
Nachbarschaftshilfe - Regierungsportal M-V

Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe finden Sie hier:
Pflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern - Nachbarschaftshilfe
NiedersachsenNachbarschaftshilfe ist möglich.

Voraussetzungen:

Nachbarschaftshelfende
sind mind. 16 Jahre alt.sind mit der pflegebedürftigen Person nicht verwandt oder verschwägert.sind nicht ihre Pflegeperson und leben nicht mit ihr in einem gemeinsamen Haushalt.bestätigen, dass sie Fachkraft sind oder eine Schulung oder einen Pflegekurs der Pflegekassen absolviert haben.erhalten eine Aufwandsentschädigung, die 85 % des gesetzlichen Mindestlohns nicht überschreitet.
Weitere Informationen sowie das Bestätigungsformular für die Pflegekasse finden Sie hier:
Nachbarschaftshilfe in Niedersachsen

Ist die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können:

Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
Nordrhein-WestfalenNachbarschaftshilfe ist möglich.

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Voraussetzungen:

Nachbarschaftshelfende
unterstützen ehrenamtlich (kein Beschäftigungsverhältnis, keine Selbstständigkeit).sind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person tätig.sind durch einen Pflegekurs qualifiziert oder bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Servicestellen zur Nachbarschaftshilfe kennen.
Weitere Informationen sowie eine Mustererklärung für die Registrierung bei der Pflegekasse finden Sie hier:
Nachbarschaftshilfe in Nordrhein-Westfalen

Ist die pflegebedürftige Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können:

Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
Rheinland-PfalzNachbarschaftshilfe ist möglich.

Zuständig für die Anerkennung:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) 
Referat 24
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
 Weitere Informationen zu Voraussetzungen und einen Informationsfilm finden Sie hier:
Mini-Angebote in der Hauswirtschaft in Rheinland-Pfalz
SaarlandNachbarschaftshilfe ist möglich.

Zuständig für die Anerkennung: 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Nachbarschaftshilfe im Saarland finden Sie hier:
Nachbarschaftshilfe im Saarland
SachsenNachbarschaftshilfe ist möglich.

Die Anerkennung erfolgt über die Pflegekasse des Nachbarschaftshelfenden.

Voraussetzungen:

Nachbarschaftshelfende
sind volljährig.leben mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson beim Pflegebedürftigen im Einsatzsind mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.haben einen anerkannten Nachbarschaftshelfer-Kurs absolviert.unterstützen die pflegebedürftige Person maximal 40 Stunden pro Kalendermonat.erhalten max. eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro pro Stunde.haben einen angemessenen Versicherungsschutz (Ausnahme: bei Aufwandsentschädigung von max. 5 Euro pro Stunde, ist keine Versicherung erforderlich, da die Sammelhaftpflicht- und Sammelunfallversicherung des Freistaates Sachsen gilt).weisen nach 3 Jahren die Teilnahme an einem Aufbaukurs für Nachbarschaftshilfe nach.reichen die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete "Erklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen für Nachbarschaftshilfe" ein.
 
Weitere Informationen und das Formular zur Erklärung der Anerkennungsvoraussetzungen finden Sie hier:
Pflegenetz Sachsen

Ist die nachbarschaftshelfende Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können.

Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
Sachsen-AnhaltNachbarschaftshilfe ist möglich.

Zuständig für die Registrierung:

Landeskoordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt
Breitscheidstr. 51
39114 Magdeburg

Weitere Informationen, Voraussetzungen und Schulungsangebote finden Sie hier:
Nachbarschaftshilfe Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinNachbarschaftshilfe ist möglich.

Zuständig für die Registrierung:

Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Steinmetzstr. 1-11
24534 Neumünster

Weitere Informationen, Voraussetzungen und das Formular zur Registrierung finden Sie hier:
schleswig-holstein.de - Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Informationen für Nachbarschaftshelfer*innen
ThüringenNachbarschaftshilfe ist möglich.

Die Anerkennung erfolgt über die Pflegekasse der oder des Nachbarschaftshelfenden.

Voraussetzungen:

Nachbarschaftshelfende
sind volljährig.wohnen innerhalb eines engen Umkreises um den Wohnort der pflegebedürftigen Person, aber nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft.sind nicht als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person im Einsatz.sind nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert.haben einen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs absolviert.unterstützen die pflegebedürftige Person max. 40 Stunden pro Monat.erhalten eine Aufwandsentschädigung von max. 10 Euro pro Stunde.sind ausreichend gegen Sach- und Personenschäden versichert.
Ist die nachbarschaftshelfende Person bei der TK versichert, melden Sie sich bei uns, damit wir die Voraussetzungen prüfen können:

Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.